EUDR: EU-Entwaldungsverordnung für entwaldungsfreie Lieferketten
Neue Vorschriften sehen umfassende unternehmerische Sorgfaltspflichten gegen Abholzung von Wäldern vor
Lesedauer: 7 Minuten
Ziele und Anwendungsbereiche der EU-Entwaldungsverordnung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll den Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringern. Ziel ist es, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann auf dem Unionsmarkt bereitgestellt, in Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden dürfen, wenn sie entwaldungsfrei erzeugt wurden, im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugungslandes produziert wurden und für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt.
Die Verordnung erfasst bestimmte Rohstoffe sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse, die als wesentliche Treiber von Entwaldung und Waldschädigung gelten.
Relevante Rohstoffe: Holz, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Soja und Rinder
Relevante Erzeugnisse: Nur die in Anhang I der EUDR angeführten HS-Codes sind von den Anforderungen der EUDR erfasst
Die in Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) genannten relevanten Rohstoffe und betroffenen Erzeugnisse dürfen nur dann auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, auf dem Unionsmarkt bereitgestellt oder aus der Europäischen Union ausgeführt werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
- Sie sind entwaldungsfrei.
Das bedeutet, dass die relevanten Rohstoffe auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. - Sie wurden rechtskonform erzeugt.
Die Erzeugung muss im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugungslandes erfolgt sein. - Sie sind von einer Sorgfaltserklärung erfasst.
Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen oder Bereitstellung des Rohstoffes oder erfassten Erzeugnisses auf dem Markt muss eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) im EUDR-Informationssystem übermittelt werden.
Umsetzungsfristen für die EUDR
| Position in der Lieferkette | Sorgfaltspflichten | Unternehmensgröße | Umsetzungsfrist |
|---|---|---|---|
| Marktteilnehmer (z.B. Importeure, Hersteller, Exporteure) | Sorgfaltserklärung oder vereinfachte Erklärung | Große und mittlere Unternehmen | 30. Dezember 2026 |
| Kleinst- & kleine Unternehmen (inkl. Primärerzeuger) | 30. Juni 2027 *) | ||
| Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler | Sammeln der Referenznummer der Sorgfaltserklärung / Erklärungs-ID (des vorgelagerten Marktteilnehmers) | Große und mittlere Unternehmen | 30. Dezember 2026 |
Quelle: EU-Kommission
*) Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzverordnung (EUTR) fallen, haben die Verordnung ab 30. Dezember 2026 anzuwenden.
Ist mein Unternehmen von der EU-Entwaldungsverordnung betroffen?
Unternehmen werden verpflichtet, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte „entwaldungsfrei“ sind. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen ist.
Sorgfaltspflichten nach der EUDR
Marktteilnehmer, die relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse erstmals auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen oder aus der Europäischen Union ausführen, müssen vorab die EUDR-Sorgfaltspflicht erfüllen. Ziel ist sicherzustellen, dass die betroffenen Waren entwaldungsfrei sind, rechtskonform erzeugt wurden und von einer gültigen Sorgfaltserklärung erfasst sind.
Die Sorgfaltspflicht umfasst drei zentrale Schritte:
1. Informationssammlung
Unternehmen müssen Informationen über die betroffenen Rohstoffe und Erzeugnisse erheben und dokumentieren. Dazu gehören insbesondere Angaben zur Lieferkette, zum Erzeugungsland, zu Lieferanten und Abnehmern sowie Geolokalisierungsdaten der Erzeugungsflächen. Die Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
2. Risikobewertung
Auf Basis der gesammelten Informationen ist zu bewerten, ob ein Risiko besteht, dass die Anforderungen der EUDR nicht erfüllt werden. Dabei sind unter anderem die Herkunft der Ware, die Komplexität der Lieferkette sowie mögliche Hinweise auf Entwaldung, Waldschädigung oder Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes zu berücksichtigen.
3. Risikominderung
Kann kein vernachlässigbares Risiko festgestellt werden, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Risiko zu reduzieren. Erst wenn kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko besteht, darf die Ware in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung ist vor dem Inverkehrbringen eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) im EUDR-Informationssystem einzureichen. Die daraus resultierende Referenznummer ist entlang der Lieferkette weiterzugeben und aufzubewahren.
Für Waren aus Ländern mit niedrigem Entwaldungsrisiko sowie für bestimmte kleine und Kleinstunternehmen gelten Erleichterungen. Auch in diesen Fällen bleiben jedoch grundlegende Dokumentations- und Informationspflichten bestehen.
Unsere Informationsseite zu den Sorgfaltspflichten bietet einen praktischen Leitfaden zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten, einschließlich Checklisten zur Datenerhebung, Risikobewertung und Dokumentation.
Das EUDR-Informationssystem
Die Übermittlung der Sorgfaltserklärung erfolgt über das EUDR-Informationssystem der Europäischen Kommission. Vor dem Inverkehrbringen, der Bereitstellung auf dem Markt oder der Ausfuhr relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse müssen die erforderlichen Angaben elektronisch erfasst und die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) eingereicht werden. Nach erfolgreicher Übermittlung wird eine Referenznummer erzeugt, die als Nachweis der erfüllten Sorgfaltspflichten dient.
Zur Unterstützung bei der Nutzung des Systems steht das folgende Erklärvideo zur Verfügung:
Erklärvideo zur Registrierung und Erstellung Sorgfaltserklärung im EUDR-Informationssystem
Weitere Trainingsvideos und Trainings werden auch auf der Webseite zum EUDR-Informationssystem der Europäischen Kommission angeboten.
Unsere Expert:innen sind gerne für Sie da. Stellen Sie Ihre Frage einfach direkt an Ihre Landeskammer:
- Burgenland
T +43 5 90907 2000
E wkbgld@wkbgld.at - Kärnten
T +43 5 90904 777
E sofortservice@wkk.or.at - Niederösterreich
T +43 2742 851 16301
E nachhaltigkeit@wknoe.at - Oberösterreich
T +43 5 90909 3433
E nachhaltigwirtschaften@wkooe.at - Salzburg
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E umwelt@wks.at - Steiermark
T +43 316 601 601
E wirtschaftsservice@wkstmk.at - Tirol
T +43 5 90 905 8815
E nachhaltigkeit@wktirol.at - Vorarlberg
T +43 5522 305 357
E wirtschaftspolitik@wkv.at - Wien
T +43 1 51450 1010
E nachhaltigkeitsservice@wkw.at
Weiterführende Informationen zur EUDR erhalten
Branchenspezifische Infos zur EUDR
- EUDR im Handel
- EUDR im Holzhandel
- EUDR in der Holzindustrie
- EUDR bei Druckereien
- EUDR bei Kunsthandwerksbetrieben
-
EUDR für die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Weiterführende Links zur EUDR
- Entwaldungsverordnung (EU 2023/1115) – konsolidierte Fassung vom 18.9.2026
- Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
- Aktualisierter Leitfaden zur Verordnung (EU) 2023/1115
- FAQ der Europäischen Kommission zur EUDR Implementierung (Version 5)
- EUDR-Infografiken zur Lieferkette, in denen die Rollen und Zuständigkeiten der Wirtschaftsbeteiligten abgebildet sind (Version 5)
- Leitfaden zur Nutzung des EUDR-Informationssystems (Version 3.0)
- TARIC-Daten und Zollmaßnahmen zur EUDR (Stand September 2026)
- Bundesamt für Wald: EUDR − Entwaldungsfreie Produkte
- Informationen der Europäischen Kommission zu entwaldungsfreien Lieferketten (Seite auf Englisch)
- Expertengruppe / EU-Plattform gegen Entwaldung
- ECR Leitfaden zur EUDR
Webinare: Expert:innen-Tipps zur EUDR
In diesem Abschnitt finden Sie unsere bisherigen Webinare zur EU-Entwaldungsverordnung.
Webinare zum Thema Nachhaltigkeit
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt entlang der Lieferketten von Holz, Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Soja, Kautschuk sowie zahlreichen daraus hergestellten Produkten neue rechtliche und organisatorische Anforderungen für Unternehmen. Dieses Webinar bietet Ihnen einen fundierten Überblick sowie praxisnahe Erläuterungen zu:
- aktuellen rechtlichen Grundlagen
- Rollen der verschiedenen Wirtschaftsakteure
- vorgeschriebenen Sorgfalts-, Dokumentations- und Nachweispflichten
Weiterführende Informationen:
Bitte beachten Sie folgende Ergänzungen und Änderungen zu den im Webinar gezeigten Präsentationsfolien:
- Folie 8: Neben Holz, Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen und Kautschuk zählt auch Soja zu den relevanten Rohstoffen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).
- Folie 10: Leder wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2012 aus Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung und damit aus der Liste der relevanten Erzeugnisse gestrichen.
- Aufzeichnung ansehen
Die EU hat mit der Verordnung Nr. 2023/115 vom 31. Mai 2023 Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten erlassen. Diese sollen dem weltweiten Waldabbau zugunsten landwirtschaftlicher Flächen Einhalt gebieten. Seither wurde der Anwendungsbeginn mehrmals verschoben und Erleichterungen mit weniger bürokratische Pflichten für Unternehmen und Landwirtschaft auf EU-Ebene verhandelt. Diese Webinar-Aufzeichnung informiert über den Status per 18. Dezember 2025.
Weiterführende Informationen:
Die EU-Entwaldungsverordnung will der weltweiten Entwaldung entgegenwirken. Deshalb müssen Unternehmen verbindliche Sorgfaltspflichten für bestimmte Rohstoffe bzw. daraus hergestellte Erzeugnisse erfüllen. Im Webinar erläutern Expert:innen, welche Anforderungen auf Ihr Unternehmen zukommen:
- Welche Unternehmen sind betroffen und ab wann?
- Welche Sorgfaltspflichten treffen die Unternehmen?
- Was gilt es zu beachten?
Weiterführende Informationen:
- Foliensatz downloaden: Kostenfreie Hilfsangebote zur Umsetzung der EUDR
- Foliensatz downloaden: Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Aktueller Stand
Verpassen Sie keine Webinare zur EUDR: Besuchen Sie unsere österreichweite Webinar-Übersicht für nachhaltiges Wirtschaften. Die Themenpalette reicht von Richtlinien & gesetzliche Verpflichtungen über Services & Tools bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen.
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