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Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Infos für den Lehrbetrieb/Arbeitgeber

Meister mit Matura

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30.04.2026

Für den Arbeitgeber fallen keine zusätzlichen Kosten an. Der Lehrling hat für den Tag der Freistellung den vollen Anspruch auf Lehrlingsentschädigung. Diese wird dem Arbeitgeber nach Absolvierung des jeweiligen Kursmodules rückwirkend ersetzt (siehe unten).

Es wird ein „normaler“ Lehrvertrag mit dem Bewerber/Lehrling geschlossen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Auflösungsmöglichkeiten gelten unverändert wie bei jeder anderen Lehre.

Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme des Lehrlings am „Meister mit Matura“ werden in einer Zusatzvereinbarung festgehalten, welche gemeinsam mit dem Lehrvertrag unterzeichnet wird. 

Ein Ausstieg aus dem Projekt „Lehre mit Matura“ ist für den Lehrling grundsätzlich jederzeit ohne Einhaltung von Fristen möglich und hat keine Auswirkungen auf den Fortbestand des Lehrverhältnisses. In einem solchen Fall ist anstatt der Freistellung für den Kurstag wieder die volle Arbeitszeit im Lehrbetrieb zu leisten.

Was bleibt für den Arbeitgeber zu tun?

  1. Finden eines Lehrlings und Abschluss eines Lehrvertrages samt Zusatzvereinbarung über den „Meister mit Matura“( Link folgt)

  2. Freistellung des Lehrlings an einem Tag pro Woche für den Kursbesuch am WIFI

  3. Ersatz des Lehrlingseinkommens beantragen (binnen 3 Monaten nach Kursende)
    Der Arbeitgeber erhält das volle Bruttolehrlingseinkommen für den Tag der Freistellung rückwirkend ersetzt. Die Voraussetzungen und den Förderantrag finden Sie unter Infos zur Lonkostenförderung.

  4. Reduzierte Wochenarbeitszeit nach Lehrzeitende
    Bereitschaft, die Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer (Gesellen) so zu vereinbaren (regelmäßig unter Reduktion der Normalarbeitszeit), dass die Kursmodule am WIFI absolviert werden können. Die Arbeitszeit ist einvernehmlich festzulegen, ein Lohnanspruch besteht für den Gesellen nur für die vereinbarte Arbeitszeit

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