Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Informationstechnologie

IT-Kollektivvertrag

Aktuelle Infos zum Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

Lesedauer: 8 Minuten

Hier finden Sie Videos und Webinare zum Kollektivvertrag für Angestellte in Information & Consulting und IT-Kollektivvertrag.

Abschluss IT-KV 2025

Im Zuge des 2jährigen KV-Abschlusses 2024/25 wurde auch die Erhöhung für 2025 vereinbart. Basis: Mittelwert der Inflationsrate 2024 lt. Herbstprognose IHS und WIFO.

Die prognostizierte Inflationsrate 2024 ergibt im Mittelwert 3,05%, somit ergeben sich für den IT-KV 2025 folgende Erhöhungen:

  • Mindestgehalt: 3,20%
  • IST: 3,70%
  • Lehrlinge: 3,20%
  • Zulagen: 3,05%

Diese Erhöhungen für 2025 wurde zwischenzeitlich mit der Gewerkschaft abgestimmt und es werden nunmehr die Gehaltstabellen und die Textierung des IT-KV 2025 vorbereitet.

Abschluss IT-KV 2024 und 2025

Im Rahmen der neunten Verhandlungsrunde am 16.2.2024 ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, einen für beide Seiten tragbaren Abschluss der Kollektivvertragsverhandlung für die Jahre 2024 und 2025 zu erzielen.

Der Abschluss für 2024 umfasst folgende Punkte:

  • Die KV Mindestgrundgehälter werden rückwirkend mit 1.1.2024 um 7,8 % angehoben.
  • Die IST-Gehaltssumme wird um 7,25 % mit Wirkung spätestens 1.7.2024 erhöht, wobei ein Mindestbetrag von EUR 175,00 zu gewähren ist (mit einer Aliquotierung bei Teilzeitbeschäftigten). Ausnahmen von der Erhöhung und dem Mindestbetrag sind auch 2024 nach dem Modell der bisherigen IST-Ausnahmen der § 15 V. (4) und (5) IT-KV möglich.
  • Die Lehrlingseinkommen werden rückwirkend mit 1.1.2024 entsprechend nachstehender Tabelle erhöht.
  • Die Zulagen werden rückwirkend mit 1.1.2024 um 7,8 % erhöht.

Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft

Anmerkung:
Die Aufnahme einer Öffnungsklausel für die steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie ist leider gescheitert.
Die Arbeitgeberseite hat sich für die Aufnahme der Öffnungsklausel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und ohne weitere Einschränkungen eingesetzt. Von Seiten der Gewerkschaft wurde auf eine einschränkende Formulierung bestanden (u.a. keine sachliche Differenzierung wie vom Finanzministerium gestattet), was eine Einigung verunmöglichte.

Überblick zum IT-KV Abschluss 2024 inkl. Gehaltstabelle 

Der Abschluss für 2025 umfasst folgende Punkte:

  • Die KV Mindestgrundgehälter werden um die zugrundeliegende Inflation 2024 (Herbstprognose) zzgl. 0,15 % erhöht.
  • Die IST-Gehaltssumme wird um die zugrundeliegende Inflation 2024 (Herbstprognose) zzgl. 0,65 % erhöht. Es gibt keinen Mindestbetrag und das ursprüngliche IST-Modell (wie im Jahr 2022) tritt wieder in Kraft.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um die zugrundeliegende Inflation 2024 (Herbstprognose) zzgl. 0,15 % erhöht.
  • Die Zulagen werden um die zugrundeliegende Inflation 2024 (Herbstprognose) erhöht.

Der Text für den KV 2025 mit der zugrundeliegenden Inflationsrate 2024 (Herbstprognose) und den KV-Tabellen wird im Laufe des November 2024 veröffentlicht.


Abschluss IT-KV 2023

Im Rahmen der sechsten Verhandlungsrunde am 30.1.2023 ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, einen für beide Seiten tragbaren Abschluss der Kollektivvertragsverhandlung für den KV IT zu erzielen.

Der Abschluss umfasst folgende Punkte:

  • Die KV Mindestgehälter werden rückwirkend mit 1.1.2023 gestaffelt um durchschnittlich 8,81 % erhöht, wobei die niedrigen Gehälter am stärksten erhöht werden.
  • Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens zum 1.7.2023 um 7,7 % zu erhöhen, wobei unter Berücksichtigung der bisherigen IST-Ausnahmen der § 15 V. (4) und (5) IT-KV jeweils eine Mindesterhöhung von € 200 vorzunehmen ist.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden mit 1.1.2023 rückwirkend erhöht: 1. LJ: € 830 / 2. LJ: € 1050 / 3. LJ € 1.230 / 4. LJ € 1.510.
  • Die KV-Zulagen werden um 8,0 % erhöht.

Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft.

Überblick zum IT-KV Abschluss 2023 inkl. Gehaltstabelle

Abschluss IT-KV 2022


Wichtiger Hinweis:

Im Zeitraum von 15.-20.12.2021 waren im Rahmen der Erstkommunikation zum Abschluss des IT-Kollektivvertrags 2022 Rundungsfehler in der Gehaltstabelle veröffentlicht. Diese wurden am 20.12.2021 korrigiert. Bitte kontrollieren Sie die Gehaltszahlen, ob Ihre verwendeten Werte richtig sind!

Die Gehaltstabelle finden Sie im Überblick zum IT-KV Abschluss 2022 inkl. Gehaltstabelle.


Im Rahmen Verhandlungsrunde am 09.12.2021 ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, einen für beide Seiten tragbaren Abschluss der Kollektivvertragsverhandlung für den KV IT zu erzielen.

Der Abschluss erfasst folgende Punkte:

  • Die KV Mindestgehälter werden mit 1.1.2022 um 3,1 % erhöht.
  • Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2022 um 3,2 % zu erhöhen.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden neu festgelegt (1. LJ: 730 / 2. LJ: 900 / 3. LJ 1.080 / 4. LJ 1.410).
  • Die Zulagen werden um 3,1 % erhöht.
  • Zusätzlich wurde der Kollektivvertrag im Rahmenrecht I. (Nicht-) Erreichbarkeit §4 II Abs 1 ergänzt.

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2022 in Kraft.

Abschluss IT-KV 2021

Bei Verhandlungen im Zeichen von der aktuellen Corona Krise konnte der aktuellen Branchenentwicklung und den weiterhin angespannten Herausforderungen für die Zukunft Rechnung getragen werden.

Der Abschluss erfasst folgende Punkte:

  • Die KV Mindestgehälter werden mit 1.1.2021 um 1,5 % erhöht.
  • Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2021 um 1,45 % zu erhöhen.
  • Die Lehrlingsentschädigungen und KV Zulagen werden mit 1.1.2021 um 1,5 % erhöht.
  • Zusätzlich wurde für das erste Halbjahr 2021 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Evaluierung der KV Regelungen zu Telearbeit/Home Office vereinbart.

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2021 in Kraft.

Abschluss IT-KV 2020

Im Rahmen Verhandlungsrunde am 11.12.2019 ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, einen für beide Seiten tragbaren Abschluss der Kollektivvertragsverhandlung für den KV IT zu erzielen.

Der Abschluss erfasst folgende Punkte:

  • Die KV Mindestgehälter werden mit 1.1.2020 um 2,3 % erhöht.
  • Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2020 um 2,2 % zu erhöhen.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden neu festgelegt (1. LJ: 670 / 2. LJ: 830 / 3. LJ 1.010 / 4. LJ 1.340).
  • Die Zulagen werden um 2,3 % erhöht.
  • Klargestellt werden konnte, dass eine Tätigkeit an mehreren Dienstorten ohne zusätzlichen Aufwandsentschädigungen möglich ist, sofern dies explizit vereinbart wurde.
  • Zusätzlich wurde der Kollektivvertrag in einzelnen Passagen bereinigt und erfolgten weitere textliche Klarstellungen.

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2020 in Kraft.

Abschluss IT-KV 2019

Im Rahmen der fünften Gesprächsrunde ist es am Montag, 12.12.2018 nach langen intensiven Verhandlungen erfreulicherweise gelungen, einen für beide Seiten noch tragbaren Abschluss zu erzielen.

Im Rahmenrecht kommt es zu einer Erhöhung der anrechenbaren Karenzzeiten, gleichzeitig sind künftig weniger Vordienstzeiten bei Neueinstellungen zu berücksichtigen.

Der Abschluss erfasst folgende Punkte:

  • Die KV Mindestgehälter werden um durchschnittlich 2,85 % erhöht.
  • Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2019 um 2,8 % zu erhöhen.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden neu festgelegt (durchschnittlich um 6,82 % erhöht).
  • Die Zulagen werden um 2,85% erhöht.
  • Neuregelung der Vordienstzeiten-Anrechnung
    • anrechenbare Vordienstzeiten sind künftig im Ausmaß von maximal fünf (statt bisher sieben) Jahren zu berücksichtigen, sofern diese in den letzten sieben Jahren vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erbracht wurden („fünf Jahre in den letzten sieben Jahren“)
  • Neuregelung der Karenzzeiten-Anrechnung
    • ab 1.1.2019 neu begonnene Karenzen gemäß MSchG, VKG oder Hospizkarenzen werden im Ausmaß von maximal 22 Monaten angerechnet für
      • die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
      • die Bemessung der Kündigungsfrist,
      • das Urlaubsausmaß und
      • die Vorrückung.
    • Karenzen, die bereits vor dem 1.1.2019 im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 22 Monaten zu berücksichtigen.

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2019 in Kraft.

Abschluss IT-KV 2018

Am 20.12.2017 konnte mit der GPA-djp ein Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die IT Branche erzielt werden.

Abschluss IT-KV 2017

Am 11.10.2016 konnte mit der GPA-djp ein Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die IT Branche erzielt werden.

Abschluss IT-KV 2016

Am 11.2.2016 konnte mit der GPA-djp ein Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die IT Branche erzielt werden.

Abschluss IT-KV 2015

Am 9.12.2014, konnte mit der GPA-djp nach intensiven Verhandlungen ein Abschluss über den IT-KV 2015 erzielt werden. 

Abschluss IT-KV 2014

Stand: 18.04.2024