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Person in blauem Overall mit Schraubenzieher in der Hand in Werkstatt stehend im Hintergrund Hebetribüne mit Auto
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Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen

Gesetzliche Bestimmungen für Berufe in der Fahrzeugtechnik

Lesedauer: 1 Minute

05.11.2025

Die Berufsausbildung ist durch Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen gesetzlich geregelt. Auch die Erlangung des Meistertitels oder die Berufsausübung als Selbständiger Karosseriebauer oder Kraftfahrzeugtechniker unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.

Berufsausbildung, Lehre

Ausbildungsordnung Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik

Ausbildungsordnung Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker

Ausbildungsordnung Lehrberuf Karosseriebautechnik

Ausbildungsverordnung im Lehrberuf Reifen- und Vulkanisationstechnik

Ausbildung von Jugendlichen an Maschinen im Bereich des Karosseriebau

Meisterprüfung, Gewerbezugang

Die Meister- oder Befähigungsprüfung ist eine Prüfung, welche die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse nachweist, die für die selbstständige Ausübung eines bestimmten reglementierten Gewerbes erforderlich sind.

Meisterprüfung Kraftfahrzeugtechnik

Meisterprüfungsordnung (MPO) für Kraftfahrzeugtechniker gültig ab 1.2.2004

Meisterprüfung Karosseriebauer, Karosseriespengler, Karosserielackierer

1. Novelle Meisterprüfungsordnung (MPO) Karosseriebauer

Meisterprüfungsordnung (MPO) für Karosseriebauer gültig bis 30.4.2006

Meisterprüfungsordnung (MPO) für Karosseriebautechniker gültig ab 1.11.2011

Meisterprüfungsordnung (MPO) für Karosseriebauer gültig bis 31.10.2011

Zugangsverordnung zum Gewerbe Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer

Befähigungsprüfung Vulkaniseure

Befähigungsnachweisverordnung für Vulkaniseure gültig ab 01.12.2026

Befähigungsnachweisverordnung für Vulkaniseure gültig bis 30.11.2026

Weitere Verordnungen und Richtlinien 

Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19 c BAG Beschluss vom: 17. Juli 2008

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