Nachbericht zur Veranstaltung: Naturschutzrechtliche Tipps für Projektanten
Im Rahmen einer WKS-Informationsveranstaltung zum Naturschutzrecht am 03.03.2026 erhielten interessierte Salzburger Unternehmen, die in Zukunft naturschutzrechtlich relevante Projekte starten wollen, wichtige Tipps, wie man solche Vorhaben möglichst richtig bzw. effizient in Angriff nimmt und dabei Fehler vermeidet.
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WKS-Bereichsleiter Christian Wagner: „Projektwerber und Investoren sollen Informationen für ihre strategische und organisatorische Vorgangsweise erhalten und bestmöglich vorbereitet werden, damit die Umsetzung des Vorhabens gelingen kann.“ Durch Impulsvorträge und dem Austausch mit Behördenvertretern, Sachverständigendienst, Planungsbüros, Landesumweltanwaltschaft und Rechtsanwälten konnten die Teilnehmer mehr Klarheit für solche Projekte bekommen. Es wurden rechtliche, verfahrensspezifische, planerische und praktische Aspekte umfassend beleuchtet. Als zentraler Punkt hat sich die frühzeitige und abgestimmte Planung des Vorhabens herauskristallisiert.
Landesumweltanwältin Gishild Schaufler erläuterte Sinn und Zweck von Arten- und Naturschutz und ging auf ihre Rolle im Bewilligungsverfahren ein. Außerdem hat sie Möglichkeiten dargestellt, wie man Projekte naturverträglicher gestalten und Stolpersteine in Naturschutzverfahren vermeiden kann, wenn gewisse Voraussetzungen bereits zu Beginn der Projektplanung mitgedacht werden.
Daniela Reitshammer und Simon Klingler vom Amt der Salzburger Landesregierung gaben einen Überblick über die zentralen Anforderungen an Unterlagen, Gutachten und Ausgleichsmaßnahmen. Außerdem erfuhren die Veranstaltungsteilnehmer, welche Faktoren die Verfahrensdauer bestimmen und erhielten Tipps für die realistische Zeit- und Ressourcenplanung.
Olivia Ortner (Ingenieurbüro für Biologie) und Werner Krupitz (ARTENreich OG) erläuterten, worauf im Vorfeld eines Vorhabens zu achten ist, um einen reibungslosen Genehmigungsprozess und Ablauf des Vorhabens zu gewährleisten. Zudem wurden mögliche Maßnahmen dargestellt, welche bei Vorkommen geschützter Arten im Vorfeld des Eingriffs oder projektbegleitend umgesetzt werden können bzw. müssen, um eine behördliche Genehmigung zu erwirken.
Zum Abschluss gaben Sonja Berl und Thomas Perfeller von der Berger Grobovschek Perfeller Rechtsanwälte OG wichtige Hinweise, wie man die richtigen Strategien entwickelt, um das Projekt bestmöglich auf das Naturschutzverfahren vorzubereiten und den Grundstein für eine erfolgreiche Umsetzung zu legen.