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Vertragsrecht

Informationen zu Verträgen mit Konsumenten und Geschäftspartnern im In- und Ausland und zum Ausstieg von Verträgen

Lesedauer: 3 Minuten

11.10.2023

Unter dem Begriff Vertragsrecht werden Rechte und Pflichten zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wo viele inhaltlich weitgehend gleiche Verträge abgeschlossen werden, bietet sich die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

Rücktritt und Ausstieg von Verträgen

Wenn Sie ein Vertragsverhältnis beenden wollen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Man spricht hier von Vertragsrücktritt und Vertragsstorno. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn es ausdrücklich vereinbart oder durch Gesetz eingeräumt wird. Ein Vertragsstorno ist meistens mit Stornogebühren verbunden.

Haftungseinschränkungen oder -ausschlüsse sind im Vertragsrecht unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zudem gibt es mehrere Möglichkeiten, sich abzusichern und vor Forderungsausfällen zu schützen und die vereinbarten Leistungen und Pflichten der Vertragspartner abzusichern.

Verträge mit Partnern und Konsumenten im Ausland

Bei Verträgen mit Konsumenten im Ausland ist zu beachten, dass auf den Vertrag nicht zwingend österreichisches Recht zur Anwendung kommt. Dasselbe gilt auch bei Verträgen zwischen Unternehmen mit Vertragspartnern im Ausland

Bei Kaufverträgen über bewegliche Waren zwischen Vertragspartnern aus verschiedenen Ländern kommt das UN-Kaufrecht zur Anwendung. Zu beachten sind dabei allerdings die Regelunterschiede zum Österreichischen Vertragsrecht

Leistungs- und Zahlungsverzug des Geschäftspartners

Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner den vertraglichen oder gesetzlich vorgesehenen Zahlungstermin gegenüber dem Gläubiger nicht einhält. Ein Leistungs- und Annahmeverzug bedeutet, dass die Leistung gar nicht oder nur teilweise erbracht worden ist. 

Oft wird ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Dadurch bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum des Verkäufers.

Gegenseitige Forderungen können auch durch eine Aufrechnung (Kompensation) verrechnet werden. Hauptzweck der Aufrechnung ist die gegenseitige Schuldtilgung. 

Verbraucherverträge

Verbraucher werden vom Gesetzgeber besonders geschützt, so auch wenn es um Verträge geht. Eine automatische Verlängerung von Verbraucherverträgen ist nicht ohne weiteres zulässig. 

Häufig wird den Verbrauchern die Möglichkeit der Ratenzahlung angeboten. Diese werden im Verbraucherkreditgesetz (VKrG) geregelt. Das Konsumentenschutzgesetz ist nur auf Verbrauchergeschäfte zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher anzuwenden. 

Die Verbraucherrechte-Richtlinie brachte zudem neue rechtliche Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

Leasingverträge

Unter Leasing versteht man eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von beweglichen und unbeweglichen Sachen, beispielsweise von Firmenfahrzeugen, Telefonanlagen oder Industriegebäuden auf bestimmte Zeit. Der Leasingvertrag ist gesetzlich nicht als eigene Vertragsart geregelt, daher ist auf die Regelungen für andere ähnliche Vertragstypen (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag) zurückzugreifen. 

Vertriebsverträge

Es gibt verschiedene Vertriebsverträge für Vertragshändler, Franchisenehmer oder Versicherungsagenten. Überbetriebliche Kooperationen in Form von Netzwerken, Plattformen oder ARGEs werfen dabei häufig Fragen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen auf.

Kostenvoranschlag

Unter einem Kostenvoranschlag versteht man die Berechnung der mutmaßlichen Kosten eines Werkes. Ein Kostenvoranschlag gegenüber Unternehmen ist im Zweifel unverbindlich, solange nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

Geschäftsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Die Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen hängt grundsätzlich vom Alter ab: Unterschieden wird zwischen Personen unter 7 Jahren (Kinder), zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige), zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) und über 18 Jahre. Letztere haben grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit.

Unseriöse Erlagscheinwerbung für Branchenverzeichnisse

Immer wieder beschweren sich WK-Mitglieder über unseriöse Werbemethoden zur Eintragung in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, die unter der Bezeichnung „Erlagscheinwerbung“ zusammengefasst werden. 

Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung 

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die Sie bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit (z.B. Krankheit) in definierten Anliegen vertritt. Ist die Entscheidungsfähigkeit bereits beeinträchtigt gibt es die Möglichkeit der Erwachsenenvertretung in drei Varianten.

Gutscheine

Ohne Befristung gelten Gutscheine 30 Jahre (allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist). In welchem Umfang eine Befristung zulässig ist, hängt von der Art des Gutscheines und den Umständen des Einzelfalls ab.

Bauwerke auf fremden Grund

Wenn ein Liegenschaftseigentümer ein darauf befindliches Gebäude veräußern will, kann er dies normalerweise nur dann, wenn er auch den Grund und Boden mitveräußert. Wenn der Grundstückseigentümer sein Gebäude verwerten, das Grundstück aber zurückbehalten will, ist eine eigentumsrechtliche Teilung zwischen Grundstück und Gebäude nötig. 

Versicherungsrecht

Kurzinformation zu den wesentlichen Fragen des Versicherungsrechts:  Versicherungsvertrag, Dauer, Prämie und gesetzliche Anzeigepflichten. 

Versendungskauf

Wenn Waren beim Vertragsabschluss nicht sofort übergeben, sondern versendet werden, sind einige Dinge zu beachten. Der Leitfaden für den Versendungskauf enthält Informationen zur Versendungs-Vereinbarung bis hin zu Regelungen im Falle eines Verlustes der Sendung am Postweg. 

Verwahrung und Gastwirtehaftung

Verwahren heißt, eine fremde Sache in die eigene Obsorge zu übernehmen, wobei der Verwahrungsvertrag erst durch die tatsächliche Übergabe der Sache zustande kommt. Verwahrungen kommen im Gast- bzw. Hotelgewerbe sowie als Nebenpflichten bei Kaufverträgen oder Werkverträgen vor.

Energieausweis im Vertragsrecht

Infolge globaler Probleme mit Energienutzung und dem damit verbundenen Schadstoff-Ausstoß hat die Europäische Union die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zum Gegenstand einer Energieausweis-Richtlinie gemacht.

Sicherstellung bei Bauverträgen

Mit der Sicherstellung bei Bauverträgen soll zur Vermeidung von Insolvenzrisiken für die Auftragnehmer im Bau- und Baunebengewerbe Vorsorge geschaffen werden.

Warnpflicht des Werkunternehmers

Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer gegenüber dem Werkbesteller zur Herstellung eines bestimmten Erfolges. Sind die Anweisungen des Kunden unrichtig oder das von ihm beigestellte Material untauglich, treffen den Werkunternehmer bestimmte Warnpflichten.

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