Umweltaussagen in der Werbung: EmpCo-Regeln für die Reisebranche
Was Reisebüros und Reisedienstleister:innen ab 1.9.2026 bei Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung beachten müssen
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Nachhaltigkeitssiegel sollen künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn diese von staatlichen Stellen stammen oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das den Kriterien der EmpCo-Richtlinie entspricht. Betroffen von den neuen Regelungen sind auch Werbeaussagen zu Reiseleistungen.
Was ist die EmpCo Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie verfolgt das Ziel, Greenwashing in der Unternehmenskommunikation zu unterbinden und die Verbraucher durch transparentere Aussagen besser zu informieren und schützen. In Österreich wird die Richtlinie durch Novellierungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) umgesetzt.
Im Wesentlichen bringt die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie folgende Neuerungen im UWG:
- An allgemeine Umweltaussagen (z.B. "umweltfreundlich"; "umweltschonend"; "nachhaltig"), welche nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel enthalten sind oder bei denen die Spezifizierung der Aussage nicht auf demselben Medium klar und in hervorgehobener Weise angegeben ist, werden strengere Voraussetzungen geknüpft: Für diese Umweltaussagen soll der überprüfbare Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung (insbesondere durch das EU-Umweltzeichen oder anerkannte nationale Umweltzeichen) erbracht werden.
- Nachhaltigkeitssiegel können künftig nur noch verwendet werden, wenn diese von staatlichen Stellen stammen oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das den Kriterien der EmpCo-Richtlinie entspricht. (etwa über das EU-Umweltzeichen oder offiziell anerkannte Typ I Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14024);
- Umweltaussagen zu künftigen Umweltleistungen müssen mitsamt messbaren und zeitgebunden Zielen in einem öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan festgehalten werden, welcher von unabhängigen externen Expertinnen und Experten regelmäßig überprüft werden muss.
- Umweltaussagen, die sich auf das gesamte Produkt bzw. die Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden beziehen, obwohl sie nur einen bestimmten Aspekt des Produkts oder der Geschäftstätigkeit betreffen, sind künftig zu unterlassen.
- Anforderungen, die kraft Gesetzes für alle Produkte in der betreffenden Produktkategorie auf dem Unionsmarkt gelten, als Besonderheit zu präsentieren, muss ebenfalls unterlassen werden.
- Neu vorgesehen ist auch ein Verbot von produktbezogenen Aussagen zur Klimaneutralität – aber auch zu verringerten oder positiven Auswirkungen auf die Umwelt –, sofern sich diese Aussage auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette begründet.
Vorsicht ist auch bei der Kommunikation zwischen Unternehmen (B2B) geboten, die Grundsätze der EmpCo-Richtlinie können in die Lieferkette "ausstrahlen".
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Checkliste: Was ist zu tun?
Viele Reisedienstleister verwenden Nachhaltigkeitsaussagen in ihrer Kommunikation, ohne diese ausreichend zu dokumentieren. Wir empfehlen daher:
- Überprüfung der externen Kommunikation: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nur verwenden, sofern diese auf nachweisbaren Daten basieren wie z.B. Umwelthöchstleistungen Energieeffizienz – Klasse A; Nachhaltigkeitssiegel nur verwenden, sofern von staatlichen Stellen bzw. richtliniengemäß zertifiziert – ggf. Kontakt mit der Zertifizierungsstelle aufnehmen, ob die konkreten Vorgaben erfüllt sind
- Verbesserung der Datenbasis inkl. messbarer, zeitgebundener zukünftiger Umweltleistungen
- Anpassung interner Prozesse im ESG-Management (z.B. Einholen von national offiziell anerkannten Umweltkennzeichenregelungen nach EN ISO 14024 Typ I)
Bestehende Kommunikationsinhalte sollen kritisch geprüft und ESG-Daten systematisch erfasst und gebündelt werden. Zertifizierungen wie das österreichische Umweltzeichen oder ISO 14001 können zusätzliche Rechtssicherheit schaffen. Ein regelmäßiger "EmpCo-Check" hilft dabei, sicherzustellen, dass nur belegbare Aussagen nach außen kommuniziert werden.
Mehr Informationen zum Thema Nachhaltigkeit:
- Serviceangebot der Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/nachhaltigkeit/nachhaltig-wirtschaften
- Informationsplattform "Nachhaltigkeit in Tourismus und Freizeitwirtschaft": https://www.wko.at/tourismus-freizeitwirtschaft/nachhaltigkeit
- Informationsangebote Nachhaltigkeit in der Reisebranche: https://www.wko.at/tourismus-freizeitwirtschaft/reisebueros/nachhaltigkeit-reisebranche