Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung
Berufsumfang Elektrotechnik
Tätigkeits- und Aufgabenbereiche im Beruf Elektrotechnik gemäß § 94 Z 16 Gewerbeordnung (GewO)
Lesedauer: 1 Minute
11.08.2026
Welche Tätigkeiten können laut Gewerbeordnung ausgeübt werden?
Der positive Abschluss der Prüfungsordnung Elektrotechnik, ermöglicht die Durchführung von Tätigkeiten und Fertigkeiten, um die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Prüfung, Überprüfung, Reparatur und Instandsetzung von
- elektrischen Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Umwandlung und Abgabe elektrischer Energie, unbegrenzt hinsichtlich Leistung und Spannung,
- Erdungs- und Blitzschutzanlagen, BIO-Elektroinstallationen
- Ruf-, Signal- und Kommunikationsanlagen,
- Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen,
- elektrischen Energieverbrauchseinrichtungen,
- elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln,
- Photovoltaikanlagen, Windanlagen und Brennstoffzelle,
- Gebäudeautomation,
- Elektroheizungen, Notstromaggregate und USV-Anlagen und
- Bustechnik, Prozessleittechnik und SPS-Steuerungen;
Bereiche, die nicht ausschließlich das Gewerbe Elektrotechnik umfassen:
- Zentrale Staubsaugeranlagen und deren Verlegungssysteme,
- Anschluss von Elektrogeräten an vorhandene Elektroinstallationen und vorhandenen Antennenanlagen,
- Wohnraumentlüftung,
- Versetzen von Steckdosen und Schaltern,
- Montage von Beleuchtungskörpern,
- Kleinkraftwerke und
- Wärmepumpe;
Fachübergreifende Leistungen (gem. § 32 GewO) z.B.:
- Verlegung von Fliesen,
- Malerarbeiten und Tapezieren,
- Ausbesserungen am Estrich und Verputz,
- Malerarbeiten,
- Anschluss von Wärmepumpen an vorhanden Wasseranschlüssen,
- Brandschutzabschottungen,
- Erdbohrungen und
- Erdaushubarbeiten bis zu einer Tiefe von 125 cm
durchzuführen.