Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung
Zweiter Fördercall für Investitionszuschüsse Photovoltaikanlagen
Förderungen für die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
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08.06.2026
Von 16. Juni bis 30. Juni 2026 wird der 2. Fördercall des Jahres für Investitionszuschüsse Photovoltaikanlagen stattfinden. Die Förderung eines Stromspeichers kann nur zusammen mit der Förderung einer Photovoltaikanlage beantragt werden.
Der "Made-in-Europe Bonus" wird auch im kommenden Fördercall als Zuschlag auf die gesetzlich festgelegten Fördersätze zur Anwendung kommen. Bei der Verwendung von Produkten aus europäischer Wertschöpfung ist damit für einzelne Anlagenkomponenten wie PV-Module, Wechselrichter und Stromspeicher jeweils ein zehnprozentiger Aufschlag auf den Investitionszuschuss möglich.
Der 2. Fördercall startet mit der Möglichkeit zur Ticketziehung für Kategorien A - D: 16. Juni 2026 (ab 17:00 Uhr) - 30. Juni 2026 (bis 23:59 Uhr). Mit dem Ziehen eines Tickets sichern Sie sich einen frühen Einreichzeitpunkt für Ihr Projekt.
Bitte beachten Sie, dass Stromspeicher ausnahmslos nur in Verbindung mit einem Förderantrag zu einer PV-Anlage (Neuanlage oder Erweiterung) gefördert werden können. Eine alleinige Förderung von Stromspeichern oder Stromspeichererweiterungen generell ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Stromspeicher ausnahmslos nur in Verbindung mit einem Förderantrag zu einer PV-Anlage (Neuanlage oder Erweiterung) gefördert werden können. Eine alleinige Förderung von Stromspeichern oder Stromspeichererweiterungen generell ist nicht möglich.
Infos zu den Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen
- Weitere Informationen zu den Fördercalls auf der Webseite der EAG Abwicklungsstelle.
- Die Leitfäden zur Ticketziehung, dem Projektantrag und der Antragsstellung geben Hilfestellung und Orientierung.
- Anfragen können direkt bei der EAG-Abwicklungsstelle gestellt werden.