ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Lesedauer: 14 Minuten
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive) standardisiert die nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen, im Lagebericht über ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) zu berichten. Ziel ist es, Transparenz über ökologische und soziale Auswirkungen unternehmerischen Handelns sowie Governance-Aspekte herzustellen.
Mit dem Omnibus-I-Paket 2025 wurden – noch bevor die CSRD vollständig in österreichisches Recht umgesetzt war − die umfangreichen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit vereinfacht und diesbezügliche Fristen nach hinten verschoben:
- Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 trat mit 17. April 2025 in Kraft und verschiebt u.a. die Erstanwendungszeitpunkte für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (bezüglich sog. Wave 2 Unternehmen ab GJ 2027).
- Die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten von Unternehmen (betrifft CSRD und die CSDDD „Lieferkettenrichtlinie“ (EU) 2024/1760) erfolgte mit der Richtlinie (EU) 2026/470.
1. Wer muss zukünftig nach den neuen vereinfachten Regelungen berichten?
Um den mit der Berichterstattung verbundenen Aufwand für Unternehmen zu verringern und die Ziele der Berichterstattung auf verhältnismäßigere Weise zu erreichen, werden durch das Omnibus-I-Paket 2025 die Schwellenwerte, ab denen für Unternehmen die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht, massiv angehoben:
Der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen direkt nur mehr große Kapitalgesellschaften unterliegen, wenn sie folgende Größenkriterien überschreiten:
- durchschnittlich mehr als 1.000 Arbeitnehmer im Geschäftsjahr
UND - Nettoumsatzerlöse von mehr als 450 Mio. Euro
Mit dem Omnibus-I-Paket 2025 wurden kapitalmarktorientierte (börsennotierte) kleine und mittlere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen.
Zur Umsetzung in Österreich
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG (BGBl. I Nr. 6/2026) setzt die Änderungen durch die CSRD zunächst nur für jene Unternehmen um, die schon bisher – nach der NFRD (Richtlinie 2014/95/EU) – national umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz NaDiVeG – zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren. In Österreich waren dies rund 100 Unternehmen (große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen).
Darüber hinaus werden durch das NaBeG schon einige Entlastungen durch das Omnibus-I-Paket vorweggenommen.
Nun ist eine weitere Novelle (v.a. des UGB) notwendig, um das Omnibus-I-Paket vollständig umzusetzen. Ebenso muss der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Geschäftsjahre ab dem 1. Jänner 2027 auf die sog. Wave 2 Unternehmen ausgeweitet werden (das sind solche Unternehmen, welche die beiden oben genannten Schwellenwerte überschreiten, ungeachtet der Tatsache, ob sie Unternehmen von öffentlichem Interesse sind). Mit dieser weiteren Novelle werden dann somit Unternehmen mit mehr als 500, aber nicht mehr als 1.000 Arbeitnehmer aus der Berichtspflicht herausfallen.
Überblickshaft lässt sich die Berichtspflicht wie folgt darstellen:
| Geschäftsjahr/Unternehmensgröße | 2026 | 2027 | |
|---|---|---|---|
| Bereits berichtspflichtig nach NFRD | Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die beide Schwellwerte (1.000 Arbeitnehmer, 450 Mio. Euro Umsatzerlöse) überschreiten | Nachhaltigkeitsbericht-erstattung nach CSRD/NaBeG | Nachhaltigkeitsbericht-erstattung nach CSRD/NaBeG |
| Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die keinen oder nur einen der beiden Schwellwerte (1.000 Arbeitnehmer, 450 Mio. Euro Umsatzerlöse) überschreiten | Wahlrecht: Nichtfinanzielle Berichterstattung nach NaDiVeG oder Nachhaltigkeitsbericht-erstattung nach CSRD/NaBeG | Nach UGB-Novelle (Erleichterungen des Omnibus I-Pakets): Keine Berichtspflicht über § 243 Abs. 5 UGB hinaus | |
| Noch nicht berichtspflichtig nach NFRD | Große Unternehmen, die keinen oder nur einen der beiden Schwellwerte (1.000 Arbeitnehmer, 450 Mio. Euro Umsatzerlöse) überschreiten | Keine Nachhaltigkeitsberichts-pflicht | Keine Nachhaltigkeitsberichts-pflicht |
| Große Unternehmen, die beide Schwellwerte (1.000 Arbeitnehmer, 450 Mio. Euro Umsatzerlöse) überschreiten | Keine Nachhaltigkeitsberichts-pflicht | Nach UGB-Novelle: Nachhaltigkeitsbericht-erstattung nach CSRD |
2. Indirekte Betroffenheit
Da berichtspflichtige Unternehmen Informationen über ihre Wertschöpfungskette benötigen, werden auch nicht berichtspflichte Unternehmen, darunter KMU, mit Informationsanfragen konfrontiert, um aktiv Daten bereitzustellen, die zur Berichterstattung des berichtspflichtigen Unternehmens benötigt werden. Häufig sind dies Informationen zu Arbeits- und Umweltstandards in der Wertschöpfungskette sowie zum Product Carbon Footprint. Dies führt dazu, dass KMU von der Nachhaltigkeitsregulatorik indirekt betroffen sind (trickle-down-effect).
Durch das NaBeG wurde ein Schutz für Unternehmen mit nicht mehr als 1.000 Arbeitnehmern umgesetzt, indem die Berichtspflicht über die Wertschöpfungskette begrenzt wird (sog. Value chain cap, vgl., § 243ba UGB): Ein berichtspflichtiges Unternehmen darf von einem Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette mit nicht mehr als 1.000 Arbeitnehmern nicht verlangen, dass es Informationen bereitstellt, die über das hinausgehen, was in den freiwilligen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen enthalten ist (sog. VSME Berichtsstandards, vgl. Empfehlung (EU) 2025/1710). Eine wichtige Ergänzung ist, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre Pflicht aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch dann erfüllen, wenn sie von jenen Unternehmen keine Angaben aufnehmen, die über die VSME-Berichtsstandards hinausgehen.
Vertragliche Bestimmungen, die dem Value-chain-cap widersprechen, sind nicht bindend. Die Bindungswirkung des restlichen Vertrags bleibt davon unberührt.
Fordert ein anfragendes Unternehmen dennoch, Informationen zum Zweck der Nachhaltigkeitsberichterstattung an, die nicht unter die VSME-Berichtsstandards fallen, muss es das angefragte Unternehmen darüber informieren, welche Informationen das sind und dass das angefragte Unternehmen das Recht hat, die Bereitstellung dieser Informationen zu verweigern.
Zu beachten ist allerdings, dass der Value-chain-cap ausdrücklich dann nicht anwendbar ist, wenn es sich um Informationsanfragen zu anderen Zwecken als der Nachhaltigkeitsberichterstattung handelt (bspw. Anforderungen der Union an Unternehmen zur Durchführung eines Due-Diligence-Prozesses).
Durch die erforderliche Umsetzung des Omnibus-I-Pakets 2025 sind weitere Konkretisierungen des Value-chain-caps zu erwarten.
3. Welche Berichtsstandards gelten für berichtspflichtige Unternehmen?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – diese wurden in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 veröffentlicht – definieren die inhaltlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichte. Sie wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt, inklusive:
- Implementierungsleitfäden, insbes. betreffend der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette und einer Übersicht über relevante ESRS-Datenpunkte
- Feedback Statements zu den bei EFRAG eingelangten Rückmeldungen
- Zusammenstellung erläuternder Antworten der Q&A Plattform
Anschließend wurde von der EFRAG ein Entwurf für eine umfassende Überarbeitung der ESRS veröffentlicht und zur Konsultation gestellt – Draft Simplified ESRS. Ziel ist es, den Berichterstattungsaufwand deutlich zu verringern, während die Kernziele des EU‑Green‑Deals gewahrt bleiben sollen. Eine finale Version steht noch aus. Die EU‑Kommission wird nun den delegierten Rechtsakt auf Basis des technischen Inputs von EFRAG ausarbeiten. Eine neue öffentliche Konsultation der EU‑Kommission wird für 2026 erwartet. Die Kernpunkte des Entwurfs von EFRAG sind v.a.:
- Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um ca. 61 %
- Klarstellungen hinsichtlich der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (double materiality assessment – DMA)
- Verbesserte Interoperabilität mit internationalen Standards (insbesondere Standards von ISSB)
- Streichung aller freiwilligen Angaben („may“)
Zusätzlich gelten die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, insbesondere für die Angabe finanzieller Nachhaltigkeitskennzahlen (Key Performance Indicators, KPIs).
Die Anwendung der Taxonomie-VO (Meldebögen) sowie der europäischen Berichtstandards (ESRS) sind für den Bericht verpflichtend.
Im Zuge des Omnibus-I-Pakets 2025 wurden mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 auch wesentliche Vereinfachungen der Taxonomie-VO vorgenommen, welche die Berichterstattung nach CSRD erleichtern:
- Einführung Wesentlichkeitsschwellen: für finanziell wesentliche Aktivitäten (>10 % von CapEx, OpEx & Umsatz)
- Kürzung der Berichtsvorlagen/Templates
- Vereinfachung der komplexen DNSH (do no significant harm)-Kriterien
4. Wie muss man berichten?
Anforderungen an die Unternehmen:
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist Teil des Lageberichts: Separate Nachhaltigkeitsberichte sind künftig nicht mehr zulässig.
- Verpflichtende externe Prüfung: Die Berichte müssen von unabhängigen Dritten geprüft werden: mit Limited-Assurance (begrenzter Prüfsicherheit)
- Digitalisierung: die Berichterstattung soll zukünftig maschinenlesbar im elektronischen Format erfolgen, eine softwaretechnische Umsetzung dafür seitens der EU ist noch ausständig.
5. Fazit und Handlungsempfehlungen
- Prüfen Sie Ihre Berichtspflicht, ob auf Einzel- bzw. Konzernebene (Konsolidierungskreis klären) der Anwendungsbereich der CSRD für das jeweilige Geschäftsjahr gegeben ist.
- Bei direkter Berichtspflicht: Installieren Sie ein Nachhaltigkeitsmanagement!
- Bei indirekter Betroffenheit, insbes. nichtberichtspflichtige KMU: erarbeiten Sie wesentliche Themen insbesondere für die vor- und nachgelagerte Lieferkette auf Basis des VSME-Berichtsstandards (= Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen).
Webinare zum Nachsehen: Experten-Tipps zu CSRD und EU-Taxonomie
In diesem Abschnitt finden Sie unsere bisherigen Webinare zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes gemäß CSRD.
Webinare zum Thema Nachhaltigkeit
In dieser Webinar-Aufzeichnung erfahren Sie, wie Sie Abfallkennzahlen systematisch erheben und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen können:
- Welche Kennzahlen sind bei den Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) vorgesehen?
- Welche Offenlegungspflichten sind bei den European Sustainability Reporting Standard E5 (ESRS E5) vorgesehen?
- Wie erheben Sie Abfallkennzahlen systematisch und wie ordnen Sie die Abfallströme zu?
- Wie nutzen Sie Datenquellen effizient und wie können Sie Datenlücken schließen?
Weiterführende Information:
In dieser praxisorientierten Webinar-Aufzeichnung zur EU-Taxonomie beantworten wir unter anderem folgende Fragen:
- Wie können Sie relevante Wirtschaftstätigkeiten identifizieren?
- Wie können Sie technische Bewertungskriterien prüfen?
- Wie erfassen und berichten Sie nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen?
- Welche Anforderungen sollten indirekt betroffene Unternehmen erfüllen? Inklusive eines praktischen Beispiels aus der Bau- und Abfallwirtschaft beim Nachweis von Recyclingquoten
Weiterführende Information:
Diese Webinar-Aufzeichnung zeigt anhand von praxisnahen Methoden und Fallbeispielen, wie Sie die Klimabilanz in Ihrem Unternehmen vollständig und nachvollziehbar gestalten können – von der strategischen Unternehmenssicht bis hin zu Prozessen und Anlagen.
- Welche gesetzlichen Anforderungen betreffen Unternehmen aktuell?
- Welche Unternehmen müssen eine Treibhaugasbilanz erstellen?
- Warum wird die freiwillige Bilanzierung immer wichtiger?
- Was ist der Unterschied zwischen Corporate Carbon Footprint (CCF) und Product Carbon Footprint (PCF)?
- Wie funktioniert die Treibhausgasbilanzierung nach dem Treibhausgasprotokoll (Scopes 1–3)?
- Welche Rolle spielen Transportemissionen und wie können Sie diese bilanzieren?
- Wie funktioniert die Bilanzierung von Emissionen aus Anlagen und abgegrenzten Unternehmensprozessen in der Praxis?
Weiterführende Information:
In diesem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit und ihren Einfluss auf mittelständische Unternehmen:
- Kurzer Überblick über das „Deregulierungsgesetz“ Omnibus
- ESG in Zusammenhang mit Bankfinanzierungen und sonstigen Finanzierungen
- ESG hinsichtlich Vergabe
- Sonstige marktgetriebene ESG-Aspekte
- Pragmatische Herangehensweisen für mittelständische Unternehmen/Beispiele
Weiterführende Informationen:
Sie möchten Nachhaltigkeitsmaßnahmen strategisch planen, umsetzen und transparent kommunizieren? Der Voluntary Sustainability Standard for Micro and Small Enterprise (VSME) bietet Ihnen eine praxisnahe, glaubwürdige und EU-konforme Orientierung.
In diesem Webinar beantworten wir unter anderem folgende Fragen rund um den VSME:
- Warum ein eigener Standard für KMU?
- Wie ist der VSME aufgebaut?
- Welche Vorteile birgt der VSME für Ihr Unternehmen?
- Wo und wie hilft der Standard bei ESG-Anfragen (z. B. Banken, Kunden, Lieferkette)?
Weiterführende Informationen:
Dr. Josef Baumüller | TU-Wien & Werner Kneidinger | CSR Expertsgroup
Im Rahmen dieser Workshop-Aufzeichnung vom Nachhaltigkeitstag der Wirtschaftskammer Oberösterreich erfahren Sie mehr über aktuelle ESG-Berichtsstandards. Der Fokus liegt auf den neuen freiwilligen Standard ESRS VSME für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie erhalten praxisnahe Tipps, wie Ihr Betrieb den Übergang vom reinen Berichtspflichten-Erfüllen hin zu einer strategischen Auseinandersetzung mit ESG-Themen gestalten kann. Denn der Trend entwickelt sich weg vom „müssen“ hin zum „wollen“. So wird nachhaltiges Handeln ein Teil unternehmerischer Weitsicht.
Weiterführende Informationen:
Vortragende: VDstv. Wolfgang Aschenwald | Raiffeisenlandesbank OÖ AG; & Daniel Feyerer, BSc | BMD SYSTEMHAUS GesmbH
Anhand dieser Workshop-Aufzeichnung vom Nachhaltigkeitstag der Wirtschaftskammer Oberösterreich erfahren Sie, wie ESG-Initiativen konkret erfasst, bewertet und im Finanzierungsprozess wirksam sichtbar gemacht werden können.
Der Fokus liegt auf praxisnahen Lösungen zur strukturierten Datensammlung und -auswertung. Diese bieten eine wichtige Grundlage, um Nachhaltigkeit nicht nur intern zu steuern, sondern auch gegenüber Finanzpartnern glaubwürdig darzustellen. Denn ESG wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor bei Finanzierungsentscheidungen.
Weiterführende Informationen:
Vortragende: Iris Thalbauer und Jutta Rasel, WKÖ Bundessparte Handel / Lukas Wiesmüller, SPAR Österreichische Warenhandels-AG / Angela Reithuber, Josef Manner & Comp. AG / Gabriele Brandl, Österreichische Energieagentur
Nachhaltigkeitsdaten stammen zu vielen Themenbereichen von der vorgelagerten Lieferkette – und zwar den Großen, wie auch den Kleinen. Am Beispiel der realen B2B-Datenbeziehung von SPAR und Manner diskutieren die Unternehmensvertreter:innen über Hindernisse und Strategien für Datensammlung und -austausch. Abgerundet wird das Gespräch durch die Österreichische Energieagentur, die sich mit den Datenanforderungen entlang von Lieferkette und besonders an KMUs auseinandersetzt.
Weiterführende Informationen:
Vortragende: Anna Herzog, MyAbility
Der Vortrag schafft Bewusstsein für die Relevanz von Inklusion in der Berichterstattung und zeigt, wie Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch konkrete KPIs gemessen werden kann. Dazu werden grundlegende Informationen zu aktuellen Regulatorien im Bereich ESG mit Fokus auf die European Sustainability Reporting Standards vermittelt. Für die Anwendung in der Praxis werden klare Empfehlungen für Inklusions-KPIs genannt, die eine ganzheitliche Messung von Inklusion ermöglichen.
Weiterführende Informationen:
Vortragende: Andreas Wagner, SAP
Nachhaltigkeit braucht Daten. Denn um ökologische und soziale Ziele zu erreichen, müssen Unternehmen zuerst ihre Wertschöpfungskette überprüfen. Mit digitalem Datenmanagement können Unternehmen jeder Größe ihren CO2-Fußabdruck berechnen, Lieferketten überwachen und Berichte liefern – parallel zum Tagesgeschäft.
Weiterführende Informationen:
Im Fokus dieses Webinars, in Kooperation der Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Tirol, stehen aktuelle Entwicklungen und Änderungsvorschläge der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Lieferketten-RL (CSDDD) sowie EU-Taxonomie.
- Welche Änderungen soll das Omnibus-Paket bringen?
- Wie können sich Unternehmen bestmöglich darauf vorbereiten?
- Welche Auswirkungen sind zu erwarten?
Die Inhalte aus dem Webinar beziehen sich auf den Informationsstand vom 9. April 2025. Die Vortragende übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Weiterführende Informationen:
Vortragende: Wolfgang Huber, Sparte Industrie WKOÖ; Thomas Baumgartner, Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH
Wirksame interne Kontrollsysteme (IKS) und Compliance-Management-Systeme (CMS) können helfen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien zu gewährleisten. So kann das Unternehmen geschützt und die Haftung von Personen minimiert werden.
- Überblick über rechtliche Vorgaben (z.B. EU-Entwaldungsverordnung)
- Praxistipps für die Einführung interner Kontrollsysteme und Compliance-Management-Systeme
- Update zur Checkliste „Interne Kontrollsysteme & Compliance“
Weiterführende Informationen:
Vortragende: CSR-Expertsgroup Oberösterreich
Inhalt:
- Wie führt man eine Stakeholderanalyse in der Praxis durch?
- Welche Inhalte hat eine Stakeholderanalyse?
- Wie können Sie durch die Einbindung von Stakeholdern in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einen erheblichen Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen?
- Wesentliche Aspekte des Stakeholder-Managements im Kontext der neuen EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht.
Weiterführende Informationen:
Vortragende: CSR-Expertsgroup Oberösterreich; Dr. Lotte Schatzlmaier, HE/LO Consulting GmbH; Mag.a Ines Denk, MA, ESG Schmiede
- Wie führt man eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse in der Praxis durch?
- Welche Inhalte hat eine Wesentlichkeitsanalyse?
- Vertiefte Einblicke in die Anforderungen und Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Weiterführende Informationen:
Das Thema Nachhaltigkeit im unternehmerischen Kontext ist gekommen um zu bleiben. Vorgaben wie ESG-Richtlinien, das Lieferkettengesetz, die Taxonomie-Verordnung und Offenlegungspflichten stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Neben einem Überblick zu den Gesetzen des EU Green Deals und den Anforderungen aus der Lieferkette erfahren Sie in diesem Webinar, wie Sie diese Themen in Ihrem Unternehmen gut bewältigen können.
Weiterführende Informationen:
- Worauf es bei der Datensammlung Bereich Environment, Social und Governance (ESG) ankommt
- Wie Sie auf dem OeKB > ESG Data Hub genau erkennen, welche Daten relevant sind – abgestimmt auf Ihre Unternehmensgröße und Branche
- Wie Sie über den OeKB > ESG Data Hub Ihre Daten einfach und schnell Ihren Banken zur Verfügung stellen können.
Weiterführende Informationen:
- Leistungsindikatoren: Definition von Leistungsindikatoren zur Messung und Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsziele
- Daten und Kennzahlen KPI´s nach den neuen Vorgaben ermitteln und richtig aufbereiten
- Anforderungen an das Datenmanagement
- Kurzvorstellung WKO Klimabilanztool mit Klimaindikator, Energiesparverband-Öko-Check-Portal und ÖKB-ESG-Datahub
Weiterführende Informationen:
- Überblick über das gesamte Thema
- CSRD und ESRS, Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichten/ CSDDD
- Direkte Betroffenheit,- und indirekte Betroffenheit
Weiterführende Informationen:
- Präsentation
- Präsentation (Powerpoint)
- Webinaraufzeichnung
Besuchen Sie unsere österreichweite Webinar-Übersicht für nachhaltiges Wirtschaften. Die Themenpalette reicht von Richtlinien & gesetzliche Verpflichtungen über Services & Tools bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen.
• Für kommende Webinare zu aktuellen Nachhaltigkeitsthemen anmelden
• Vergangene Webinare flexibel nachsehen oder in den Präsentationsunterlagen schmökern
• Zur Webinar-Übersicht
Weiterführende Informationen zur CSRD erhalten
Die unten angeführten Links zu WKO externen Websites enthalten weiterführende Infos und Services rund um das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- FAQ der EU-Kommission zur Umsetzung der CSRD
- respACT-Reporting
- Nachhaltigkeit | Umweltthema | Umweltbundesamt
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (Unternehmensserviceportal)
- CO2 Fußabdruck berechnen: Diese Daten benötigen Unternehmen
- Green Tech Valley
- Informationsplattform für Nachhaltigkeitsmanager:innen (ESRS Services)