Lohnordnung Bäcker, Arbeiter/innen, gültig ab 1.10.2020

Gilt für:
Österreichweit

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann Böhm Platz 1, 1020 Wien.

I. Geltungsbereich 

(1) Dieser Lohnvertrag gilt: 

a) Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich 

b) Fachlich: für alle Betriebe, die dem Bundesverband der Bäcker (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören 

c) Persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. 

(2) Dieser Lohnvertrag gilt nicht für die dem Angestelltengesetz unterliegenden Personen.

II. Mindestlöhne in Euro: gültig ab 1.10.2020

A. MitarbeiterInnen in der Produktion: 

Verwendungsgruppe: Monats- lohn: Stunden- lohn: 1/167 Wöchentliche Abzüge für Kost und Quartier:
Kost: Quart.: Zus.:
1. Mischer/in, Ofenarbeiter/in 2.130,94 12,76 129,93 19,37 149,30
2. Vizemischer/in, Tafelarbeiter/in 1.939,99 11,62 121,05 19,37 140,42
3. Qualifizierte Arbeiter/in 1.748,02 10,47 103,02 17,93 120,95
4. Arbeiter/in nach Beendigung der Lehrzeit während der Dauer der gesetzlichen Behaltepflicht

1.524,24

9,13

79,30

16,87

96,17

5. Sonstige Arbeitnehmer/innen in der Produktion

1.528,68

9,15

94,15

16,66

110,81

B. MitarbeiterInnen außerhalb der Produktion:

Verwendungsgruppe: Monats- lohn: Stunden- lohn: 1/167 Wöchentliche Abzüge für Kost und Quartier:
Kost: Quart.: Zus.:
6. Ladner/in nach dem 1. Dienstjahr 1.571,63 9,41 95,29 16,82 112,11
7. Ladner/in im 1. Dienstjahr 1.524,32 9,13 93,37 16,11 109,48
8. Sonstige Arbeitnehmer/innen außerhalb der Produktion

1.525,10

9,13

95,31

16,56

111,87

9. Kraftfahrer/in 1.934,91 11,59 121,05 19,37 140,42
10. Brot- und Gebäckausführer/in 1.748,02 10,47 103,02 17,93 120,95

III. Aushelfer/in je Tag (inkl. Frühstundenzuschlag für 2 Stunden) € 101,66

IV. Lehrlingsentschädigung in Euro: gültig ab 1.10.2020

  Monat: Stunden- lohn: 1/167 Nachtzuschlag je Stunde: wöchentl. Abzüge für Kost und Quartier:
Im 1. Lehrjahr: 515,98 3,09 1,55 33,73
Im 2. Lehrjahr: 655,13 3,92 1,96 43,40
Im 3. Lehrjahr: 930,38 5,57 2,79 62,60
Im 4. Lehrjahr (bei Doppel- lehre alle 4 Jahre im selben Betrieb Bäcker/Konditor) 1.020,78 6,11 3,06 64,26

V. Teilungsfaktor: 

Der in Punkt 28 des Rahmenkollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe vom 1. Oktober 1996 festgelegte Teiler von 167 ist auf alle stundenabhängigen Zulagen und Zuschläge anzuwenden. 

VI. Erschwerniszulage: 

Arbeitnehmer/innen, die von der/vom Arbeitgeberin/Arbeitgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen bestimmt und hiebei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn diese Beschäftigung innerhalb eines Arbeitstages mehr als 2 ½ Stunden beträgt. 
Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt wöchentlich € 25,04 bzw. täglich € 4,34. 

VII. Taggeld: 

KraftfahrerInnen, die auf Anordnung der/des Arbeitgeberin/Arbeitgebers mindestens 5 Stunden vom Betrieb abwesend sind, erhalten ein Taggeld in der Höhe von € 12,02, wenn die Auslieferung mit Fahrzeugen erfolgt, für die die Führerscheinklasse C erforderlich ist. 

VIII. Begünstigungsklausel: 

Die Veränderung der Lohntafel darf nicht zum Anlass genommen werden, bestehende Lohnvereinbarungen zu verschlechtern. 

IX. Geltungsbeginn: 

Dieser Lohnvertrag tritt in Kraft mit 1. Oktober 2020. 


Wien, am 24. August 2020

BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE

Bundesinnungsmeister:

KommR Willibald Mandl

Innungsmeister:

KommR Josef Schrott

Bundesinnungsgeschäftsführerin:

DI Anka Lorencz


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Bundesvorsitzender:

Rainer Wimmer

Bundessekretär:

Peter Schleinbach


Sekretär:

Erwin A. Kinslechner