Malediven: Neue GST-Regelung ab 1. Oktober 2026 – erhebliche offene Fragen
Zusätzliche Belastungen für Reisebüros und Veranstalter
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Bereits ab 1. Oktober 2026 sollen grundsätzlich auch ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros und andere Vermittler von Malediven-Reisen der maledivischen Tourism GST unterliegen – auch dann, wenn sie weder eine Niederlassung auf den Malediven haben noch ihre Beratungs- oder Vermittlungsleistung dort erbringen. Alle vor dem 1. Oktober 2026 bereits (teil)bezahlten oder in Rechnung gestellten Reisen (Rechnungsdatum vor dem 1. Oktober) bzw. Vermittlungsleistungen sind noch ausgenommen.
Der derzeitige Tourism-GST-Satz beträgt 17 %.
Die Einführung erfolgt aus unserer Sicht in einer äußerst problematischen Form und mit einer völlig unzureichenden Vorbereitungszeit. Wesentliche Details und Erläuterungen wurden erst jetzt kurz vor dem geplanten Inkrafttreten veröffentlicht. Auch die Übergangsbestimmungen für bereits bestehende Buchungen und Zahlungen sind komplex und teilweise schwer nachvollziehbar.
Eine von der maledivischen Steuerbehörde MIRA erst am 15. September durchgeführte Informationsveranstaltung sollte eigentlich offene Fragen der internationalen Reisebranche beantworten. Nach unserem Eindruck war sie dazu keineswegs geeignet. Im Gegenteil: Zahlreiche praktische und rechtliche Fragen blieben offen, und insbesondere die Auswirkungen auf mehrstufige internationale Vertriebsketten erscheinen weiterhin nicht ausreichend durchdacht.
Was soll nach Auffassung der maledivischen Steuerbehörde gelten?
Nach der derzeitigen Interpretation sollen nicht nur ausländische Reiseveranstalter erfasst werden, die Leistungen auf den Malediven einkaufen und im eigenen Namen weiterverkaufen.
Auch ausländische Reisebüros, die lediglich Malediven-Reisen vermitteln, sollen grundsätzlich registrierungspflichtig werden und ihre jeweilige Marge bzw. Provision der maledivischen Tourism GST unterwerfen.
Das kann beispielsweise dazu führen, dass bei einer Vertriebskette Reisebüro - Veranstalter - DMC - Leistungsträger auf den Malediven mehrere außerhalb der Malediven ansässige Unternehmen jeweils eine eigene Registrierung auf den Malediven benötigen und ihre jeweilige Wertschöpfung bzw. Marge dort steuerlich erfassen müssen.
Eine relevante Bagatellgrenze für Unternehmen, die beispielsweise nur zwei oder drei Malediven-Buchungen pro Jahr tätigen, ist derzeit nicht vorgesehen.
Besonders problematisch für österreichische Reisebüros
Aus Sicht des Fachverbandes ist insbesondere die Behandlung klassischer Vermittlungsleistungen höchst problematisch.
Ein österreichisches Reisebüro kann beispielsweise:
- einen Kunden ausschließlich in Österreich beraten,
- eine Pauschalreise eines österreichischen oder europäischen Veranstalters vermitteln,
- seine Provision ausschließlich von diesem europäischen Veranstalter erhalten und
- keinerlei Vertrags-, Zahlungs- oder sonstige Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen auf den Malediven haben.
Dennoch beanspruchen die Malediven nach der derzeitigen Auslegung grundsätzlich eine Besteuerung dieser Vermittlungsleistung.
Aus unserer Sicht wirft dies erhebliche rechtliche und praktische Fragen auf.
So kann dieselbe Vermittlungsleistung bereits nach österreichischem bzw. europäischem Umsatzsteuerrecht steuerpflichtig sein. Wie eine zusätzliche maledivische GST von 17 % auf dieselbe wirtschaftliche Leistung damit zusammenspielt, wie eine mögliche Doppelbelastung vermieden werden soll und in welcher Reihenfolge bzw. auf welcher Bemessungsgrundlage die unterschiedlichen Steuern zu berücksichtigen wären, ist bislang nicht ausreichend geklärt.
Es handelt sich damit nicht nur um eine zusätzliche Steuerbelastung, sondern auch um den Versuch, Beratungs- und Vermittlungsleistungen steuerlich zu erfassen, die tatsächlich vollständig außerhalb der Malediven erbracht werden.
Erheblicher administrativer Aufwand
Neben der Steuer selbst entsteht ein beträchtlicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Betroffene Unternehmen sollen sich bei der maledivischen Steuerbehörde registrieren, laufende Meldungen abgeben, Steuerzahlungen in der vorgesehenen Form durchführen und detaillierte Unterlagen zu den einzelnen Buchungen vorhalten.
Auch umfangreiche Nachweispflichten sowie gegebenenfalls englische Übersetzungen von Unterlagen können verlangt werden.
Für große internationale Veranstalter und Plattformen mag ein solches zusätzliches Steuersystem organisatorisch bewältigbar sein. Für ein österreichisches Reisebüro, das nur einige wenige Malediven-Buchungen im Jahr vermittelt, steht dieser Aufwand jedoch in keinem vernünftigen Verhältnis zum erzielten Geschäft.
Auch für die Destination Malediven kontraproduktiv
Aus unserer Sicht ist die Regelung nicht nur für die europäische Reisebranche problematisch.
Gerade jetzt beginnt die wichtige Buchungsperiode für die kommende Wintersaison. Veranstalter und Reisebüros müssen entscheiden, welche Destinationen sie aktiv anbieten, bewerben und verkaufen.
Wenn gleichzeitig unklar ist,
- ob eine Registrierung notwendig ist,
- welche Umsätze oder Provisionen betroffen sind,
- wie unterschiedliche Vertriebsebenen behandelt werden,
- welche Steuerbelastung tatsächlich entsteht und
- welche administrativen Verpflichtungen damit verbunden sind,
führt dies zwangsläufig zu erheblicher Verunsicherung.
Insbesondere für kleinere und mittlere Reiseunternehmen kann die wirtschaftlich naheliegende Konsequenz sein, Malediven-Reisen künftig weniger aktiv anzubieten oder auf entsprechende Buchungen überhaupt zu verzichten.
Die neue Regelung droht damit letztlich genau der Destination zu schaden, deren Tourismus damit besteuert werden soll: durch weniger Vertrieb, weniger aktive Bewerbung und möglicherweise einen Rückgang der Buchungen.
Der Fachverband hat protestiert
Der Fachverband Reisebüros hat sich daher gemeinsam mit europäischen und österreichischen Branchenorganisationen bereits gegen die derzeitige Ausgestaltung und insbesondere gegen die kurzfristige Einführung ausgesprochen.
Wir fordern insbesondere:
- eine Verschiebung des Inkrafttretens,
- klare und praktikable Übergangsregelungen,
- eine angemessene Bagatell- bzw. Umsatzgrenze,
- eine eindeutige Abgrenzung zwischen Reiseveranstaltern, direkten Vermittlern und klassischen Retail-Reisebüros,
- klare Regelungen für mehrstufige internationale Vertriebsketten,
- die Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung derselben Wertschöpfung und
- eine nachvollziehbare Regelung für Vermittlungsleistungen, die vollständig außerhalb der Malediven erbracht und bereits im Heimatstaat steuerlich erfasst werden.
Was bedeutet das derzeit für Reisebüros?
Die maledivische Steuerbehörde geht nach ihrer derzeitigen Rechtsauffassung davon aus, dass auch ausländische Reisebüros und Vermittler von der neuen Regelung betroffen sein können.
Aufgrund der zahlreichen offenen rechtlichen und praktischen Fragen halten wir es derzeit jedoch nicht für seriös, eine pauschale Empfehlung für sämtliche Geschäftsmodelle abzugeben.
Insbesondere bei Reisebüros, die ausschließlich als Vermittler eines europäischen Veranstalters auftreten und keinerlei direkte Geschäftsbeziehung zu den Malediven haben, sehen wir erhebliche offene Fragen hinsichtlich Reichweite, Verhältnismäßigkeit und praktischer Durchsetzbarkeit der neuen Regelung.
Wir prüfen diese Fragen derzeit weiter und werden über neue Entwicklungen und allfällige Klarstellungen der maledivischen Behörden informieren.
Unternehmen, die bereits direkt von MIRA zur Registrierung aufgefordert wurden, ersuchen wir, uns diese Schreiben nach Möglichkeit weiterzuleiten (reisebueros@wko.at). Sie helfen uns dabei, das tatsächliche Vorgehen der Behörde zu dokumentieren und die Interessen der österreichischen Reisebranche entsprechend zu vertreten.