Lieferant: Rolle und Pflichten nach der PPWR
Wann Unternehmen gemäß EU-Verpackungsverordnung als Lieferant gelten und welche Pflichten damit verbunden sind
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Wer ist Lieferant nach der PPWR?
Jeder, der Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert.
Dieser hat dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser benötigt, um die Konformitätsbewertung durchführen zu können (Achtung: dabei handelt es sich nicht um eine Konformitätserklärung, sondern um eine reine Bereitstellung technischer Daten!).
Pflichten für Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterial gemäß PPWR
Lieferanten müssen dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die dieser benötigt, um die Konformität der Verpackung und der Verpackungsmaterialien mit dieser Verordnung nachzuweisen (dies betrifft der in Anhang VII genannten und nach oder gemäß den Art 5 bis 12 vorgeschriebenen technischen Dokumentation).
Die beinhaltet jedoch nicht die Namen und Kontaktdaten der eigenen Zulieferer oder sonstiger Handelspartner. Es geht rein um die technischen Daten, die zur Durchführung der Konformitätsbewertung erforderlich sind.
Die Unterlagen können in Papierform oder elektronisch übermittelt werden und müssen in einer für den Erzeuger verständlichen Sprache vorliegen.
Bei kontaktempfindlichen Verpackungen sind zusätzlich auch jene Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die nach den einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben erforderlich sind.
Weitere Rollen nach der PPWR