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Eine Person sitzt hinter einem Tisch. Auf dem Tisch sind ein paar kleine Kartons. Die Person blickt auf den Bildschirm eines Laptops, der vor ihr steht. Hinter der Person ist ein Regal mit unterschiedlichen Gegenständen
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Vertreiber: Rolle und Pflichten nach der PPWR

Wann Unternehmen gemäß EU-Verpackungsverordnung als Vertreiber gelten und welche Pflichten damit verbunden sind

Lesedauer: 1 Minute

07.10.2026
Der Vertreiber stellt Verpackungen innerhalb der Lieferkette auf dem Markt bereit und hat dabei die Anforderungen der PPWR mit gebührender Sorgfalt zu berücksichtigen. Er muss insbesondere prüfen, ob Erzeuger und Importeur ihre Identifikations- und Kennzeichnungspflichten erfüllt haben.

Wer ist Vertreiber nach der PPWR?

Jeder in der Lieferkette, der Verpackungen auf dem Markt bereitstellt (abseits von Erzeuger und Importeur).

Ein Unterfall ist der Endvertreiber, das ist jener, der die verpackten Produkte an einen Endabnehmer liefert. Der Endabnehmer stellt das Produkt nicht erneut auf dem Markt bereit. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Verbraucher oder gewerblichen Endabnehmer handelt.

Pflichten für Vertreiber gemäß PPWR

Die Vertreiber haben die Anforderungen der PPWR mit gebührender Sorgfalt zu berücksichtigen. Aufgrund der Formulierung kann von einem geringeren Sorgfaltsmaßstab im Vergleich zu Importeuren ausgegangen werden.

Insbesondere haben Sie sich aber zu vergewissern, dass der Erzeuger und der Importeur ihren Identifikations- und Kennzeichnungspflichten nachgekommen sind.

Prüfen Sie daher, ob auf der jeweiligen Verpackung der Erzeuger bzw. Importeur angeführt sind. 

Für den Vertreiber sieht die PPWR keine ausdrückliche Pflicht vor, die EU-Konformitätserklärung aktiv anzufordern und in weiterer Folge auch bereit zu halten.

Weitere Rollen nach der PPWR