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Person mit Kopfleuchte steht vor großer Maschine mit Papierrolle
© Christian Vorhofer | WKÖ

Hersteller: Rolle und Pflichten nach der PPWR

Wann Unternehmen gemäß EU-Verpackungsverordnung als Hersteller gelten und welche Pflichten damit verbunden sind

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 06.10.2026
Der Hersteller trägt nach der PPWR die Verantwortung für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in dem jeweiligen Mitgliedstaat. Zu seinen zentralen Pflichten zählen insbesondere die Registrierung im Herstellerregister, die Systemteilnahme und die Bestellung eines Bevollmächtigten, wobei die konkrete Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten national geprägt ist.

Wer ist Hersteller nach der PPWR?

Jeder Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, der Verpackungen, egal ob Transport-, Service-, Verkaufs- oder Primärproduktionsverpackungen, erstmals im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedsstaates bereitstellt. 

Hinweis
Ein Erzeuger kann gleichzeitig Hersteller sein, aber nicht jeder Hersteller ist zwingend ein Erzeuger (z.B. können auch Importeure oder Vertreiber Hersteller sein). 

Pflichten für Hersteller gemäß PPWR

Den Hersteller treffen insbesondere die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Dazu zählen im Kern:

  • die Registrierung im Herstellerregister des jeweiligen Mitgliedstaates,
  • die Teilnahme an einem System der erweiterten Herstellerverantwortung (Sammel- und Verwertungssysteme bzw. Kostentragung für die Sammlung, Behandlung und Verwertung der in Verkehr gesetzten Verpackungen) sowie
  • die Bestellung eines Bevollmächtigten im jeweiligen Mitgliedstaat.

Die PPWR gibt für die erweiterte Herstellerverantwortung zwar einen unionsweit einheitlichen Rahmen vor, die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung bleibt jedoch stark national geprägt. Insbesondere die Registrierung, Systemteilnahme, Bevollmächtigtenbestellung sowie die damit verbundenen Melde-, Nachweis- und Finanzierungspflichten richten sich weiterhin wesentlich nach den Regelungen des jeweiligen Mitgliedstaates.

Hinzu kommt, dass die erforderlichen nationalen Anpassungsmaßnahmen an die PPWR in vielen Mitgliedstaaten noch nicht oder noch nicht vollständig erfolgt sind. Die Rechtslage ist daher derzeit innerhalb der EU noch stark zersplittert und teilweise im Umbruch. Unternehmen, die Verpackungen in mehreren Mitgliedstaaten in Verkehr setzen, müssen die jeweiligen nationalen Anforderungen daher für jedes Land gesondert prüfen.  Einen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand und die jeweiligen Anforderungen in den anderen EU-Mitgliedstaaten – insbesondere zu Herstellerregister, Systemteilnahme und Bevollmächtigten – bietet unser PPWR-Länderguide.

In Österreich sind insbesondere die bestehenden Regelungen des AWG 2002 und der Verpackungsverordnung 2014 zu beachten. Nähere Informationen zur österreichischen Rechtslage finden Sie auf unserer Seite zur Verpackungsverordnung 2014.

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