Aktuelles zur Mangelberufsliste
Mangelberuf Gaststättenkoch: aktuelle Zahlen, RWR-Karte
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Für die Mangelberufe liegt eine vorläufige Auswertung der Stellenandrangziffer vor. In diese Auswertung sind Durchschnittsdaten bis April 2026 eingeflossen. Die neue Fachkräfte-Verordnung (Fachkräfte-VO) für das Jahr 2027 wird auf Basis des durchschnittlichen Stellenandrangs im Zeitraum September 2025 bis August 2026 erstellt.
- Gemäß § 13 Abs 1 AuslBG kommen als Mangelberufe jene Berufe in Betracht, für die bundesweit oder in bestimmten Bundesländern pro gemeldete offene Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt sind (Stellenandrangziffer).
- Berufe mit einer Stellenandrangziffer bis zu 1,8 können nur dann berücksichtigt werden, wenn zusätzliche objektivierbare Mangelindikatoren vorliegen, insbesondere eine erhöhte Ausbildungsaktivität der Betriebe oder eine überdurchschnittlich steigende Lohnentwicklung im jeweiligen Beschäftigungszweig.
In der jüngsten Fachkräfte-VO wurden allerdings keine Berufe mit einem Stellenandrang über 1,5 berücksichtigt; auch für die Fachkräfte-VO 2027 ist dies derzeit nicht zu erwarten. Realistische Chancen auf Aufnahme bzw. Verbleib auf der Mangelberufsliste haben daher ausschließlich Berufe mit einer durchschnittlichen Stellenandrangziffer von maximal 1,5 im Zeitraum August 2025 bis September 2026.
Bis Ende 2026 können jedenfalls noch Rot-Weiß-Rot-Karten für Berufe beantragt werden, die derzeit auf der Mangelberufsliste stehen (z.B. für Koch/Köchin).
Für folgende Berufe in den Branchen der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft könnte die Entwicklung der Stellenandrangziffer kritisch werden: Gaststättenkoch:
- Der Beruf hatte bisher eine Stellenandrangziffer von 1,4, aktuell liegt dieser Wert bei 1,8. Laut vorliegender Auswertung konnte der Wert im Sommer 2025 zwar noch um 0,1 gesenkt werden, solange jedoch kein Wert von zumindest 1,5 erreicht wird, besteht das Risiko, dass der Beruf des Kochs aus der Mangelberufsliste fällt.
Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Betriebe ihre offenen Stellen zeitnah, vollständig und korrekt beim AMS melden, da diese Meldungen die zentrale Datengrundlage für die Berechnung der Stellenandrangziffer bilden und damit unmittelbar Einfluss darauf haben, ob ein Beruf auf der Mangelberufsliste bleibt oder neu aufgenommen werden kann.