Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Versicherungs-ABC: I

Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen

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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (RL 2016/97/EU) enthält alle gesetzlichen Rechtsvorschriften und Bestimmungen für den gesamten Versicherungsvertrieb. Für Versicherungsmakler gelten insbesondere die Neuerungen in der Gewerbeordnung und im Maklergesetz – darüber hinaus sind die neu geschaffenen > Standesregeln relevant.

Ziel der IDD (Insurance Distribution Directive) ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für alle Vermittler, die Verbesserung der Produktauswahl und die Stärkung des Konsumentenschutzes.

Die Richtlinie umfasst u.a. die Verpflichtung zur Weiterbildung, definierte Qualitätsstandards für Kundenberatung und Produktauswahl, Informationspflichten (> Informationsblätter) und Offenlegungsverpflichtungen (wie etwa zur Vergütung) Wohlverhaltensregeln und Regeln zum Beschwerdemanagement.

Auch der Internetvertrieb von Versicherungsprodukten ist in der Richtlinie erfasst. Bei Nichteinhaltung der IDD-Vorschriften drohen empfindliche Verwaltungsstrafen bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung.

Incoterms (international commercial terms) sind von der Internationalen Handelskammer herausgegebene Handels- und Lieferklauseln im internationalen Transportgeschäft, die die gegenseitigen Pflichten und Zuständigkeiten von Verkäufer und Käufer definieren sowie den Übergang von Gefahren und Kosten an den Käufer regeln.

Sie beinhalten u.a. die Verpflichtung zum Abschluss einer >Transportversicherung für den Verkäufer (CIF = Cost Insurance Freight, bedeutet Versicherungs-Mindestdeckung, CIP= Carriage and Insurance Paid to, bedeutet "all risk" Deckung). Die Incoterms müssen im Transportvertrag wirksam und unmissverständlich vereinbart werden. 

Bedeutet, dass die Versicherungsleistung an die Entwicklung eines bestimmten Index (z.B. ATX der Wiener Börse, Euro-Stock 50 Index, o.a.) gebunden ist. Dieser Index und seine bisherige Wertentwicklung müssen dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss offengelegt werden.

Jährlich erhält der Kunde eine Wertnachricht seines Vertrages. Da die Ablaufleistung von der Entwicklung des Index abhängt, besteht neben guten Ertragschancen auch das Risiko eines Veranlagungsverlustes.

Am Markt werden auch Varianten mit Kapitalgarantie (für die einbezahlten Prämien) angeboten. Der Vorteil einer Versicherungslösung gegenüber einer reinen Wertpapierveranlagung besteht in der KESt-Freiheit – es fällt nur die 4%ige Versicherungssteuer von den einbezahlten Prämien an.

Die Indexklausel ist eine Wertsicherungsklausel in Versicherungsverträgen, die an den > Verbraucherpreisindex (bei > Gebäudeversicherungen an den > Baukostenindex) gebunden ist. Mit der Indexklausel werden Prämien und Versicherungssummen laufend angepasst um die Inflation auszugleichen und eine Unterversicherung zu verhindern.

Vorteil In der Lebensversicherung: Wertsteigerung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung.

Ein indirekter Blitz ist die mittelbare Einwirkung der atmosphärischen Elektrizität, die in der Folge zu Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten führt (Blitzschlag in eine Stromleitung führt zu Kurzschluss, Überspannung etc.).

In der Feuerversicherung sind grundsätzlich nur Schäden durch direkten Blitzschlag (unmittelbare Einwirkung auf die versicherten Sachen) gedeckt. Deckung bei Indirekten Blitzschäden kann man separat vereinbaren oder eine spezielle > Elektronik- oder E-Geräte Versicherung abschließen, die u. a. auch solche Schäden übernimmt.

Eine Industrieversicherung umfasst die Versicherung verschiedener industrieller Risiken wie z.B. Feuer-, Haftpflicht-, Transport-, Betriebsunterbrechungsversicherung, die Absicherung technischer Risiken, > Extended-Coverage-Deckungen, > Cyberversicherung etc.

Industrieversicherer bieten meist auch Risikobewertungen und Risk-Management Leistungen an.

Die > IDD-Richtlinie sieht eine Reihe von Informationspflichten gegenüber Verbrauchern vor. Jeder Anbieter von Versicherungsprodukten und Versicherungsanlageprodukten, sowie "verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger" muss – streng getrennt von Werbematerial – standardisierte, in einfacher Sprache verfasste Informationsblätter für jedes einzelne Produkt zur Verfügung stellen und auf seiner Homepage veröffentlichen.

Dargestellt sein müssen die versicherten Risiken, Ausschlüsse und Informationen über die Versicherungssumme und den Geltungsbereich, bei Versicherungsanlageprodukten auch die Risiken und Renditemöglichkeiten, die Eigenschaft des Produkts und die Kosten.  

Der Vermittler muss die Informationsblätter dem Kunden vor Vertragsabschluss übergeben. Das Ziel ist mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und besserer Kundenschutz am europäischen Versicherungsmarkt.  

Solche Informationsblätter sind:

Eine Insassenunfallversicherung wird als Ergänzung zu > Kfz-Versicherungen angeboten und bietet Versicherungsschutz für den berechtigten Lenker und die Insassen des versicherten Fahrzeuges unabhängig vom Verschulden.

Sinnvoll ist eine Insassenunfallversicherung für den Lenker, da dieser bei selbstverschuldeten Unfällen keinerlei Leistung erhält. Bei Unfällen durch höhere Gewalt oder wenn der Schuldige nicht festgestellt werden kann bzw. die Deckungssumme des Unfallverursachers nicht ausreicht, ist die Insassenunfallversicherung ebenfalls ein wichtiger Schutz.

Versichert werden können Leistungen bei Invalidität, Unfalltod, Taggeld und Unfallkosten. Man kann wählen zwischen 2 Systemen:

  • Pauschalsystem: die Versicherungssumme wird unter allen zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug befindlichen Insassen aufgeteilt.
  • Beim Platzsystem ist jeder Platz des Fahrzeuges mit der gleichen Versicherungssumme versichert.

Ein Versicherungsvertrag erlischt, wenn das versicherte Interesse (> Risiko) wegfällt (z.B. bei Totalschaden, Zurücklegung/Entzug der Gewerbeberechtigung für die versicherte Tätigkeit).

Der Versicherer storniert nach Erhalt der diesbezüglichen Unterlagen den betreffenden Vertrag – die Prämie steht dem Versicherer bis zur Kenntniserlangung über den Interessewegfall zu.

Die Abmeldung eines Kfz führt nicht automatisch zum Erlöschen der Versicherung – sie muss gekündigt werden!

Invalidität bedeutet die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Der > Invaliditätsgrad der versicherten Person ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis von einem sachverständigen Arzt zu bescheinigen.

Anhand dieser Begutachtung erbringt die > Unfallversicherung die vereinbarte Leistung (unter Berücksichtigung der dem Vertrag zugrundeliegenden > Gliedertaxe).

Der Invaliditätsgrad gibt den Grad der bleibenden Behinderung nach einem Unfall (in Prozentsätzen) an, der durch völligem Verlust bzw. volle Funktionsuntüchtigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen entsteht.

Die Leistung der > Unfallversicherung richtet sich nach dem innerhalb eines Jahres nach Unfall eingetretenen Invaliditätsgrad (siehe auch > Gliedertaxe)

Ein Investmentfonds ist Gemeinschaftskapital, das von vielen Anlegern veranlagt, von einer Kapitalanlagegesellschaft nach verschiedenen Veranlagungsgrundsätzen verwaltet und von einer Depotbank verwahrt wird (Sondervermögen).

Offene Investmentfonds können unbeschränkt Fondsanteile ausgeben, die an der Börse gehandelt werden können; bei geschlossenen Fonds wird nur eine limitierte Anzahl von Anteilen ausgegeben, die bis zum Ende der Laufzeit nicht zurückgegeben werden kann.

Je nach Veranlagungsstrategie unterscheidet man Geldmarkt-, Aktien-, Renten-, Immobilien-oder gemischte Fonds.

Bei ausschüttenden Fonds erhalten die Anteilseigner regelmäßig die Überschüsse aus ihren Anteilen aus Dividenden und/oder Zinsen ausbezahlt, während bei thesaurierenden Fonds die Überschüsse wieder veranlagt werden und dadurch im Fondsvermögen verbleiben. Investmentfonds bilden auch die Veranlagungsgrundlage für fondsgebundene Lebensversicherungen.

Weitere Versicherungs-Begriffe:

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Stand: 16.07.2020