Infoveranstaltung und Förderung Schädlingsmonitoring-Konzept
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Das neue Förderangebot der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie steht allen aktiven Mitgliedsbetrieben (rückwirkend) ab 1.1.2026 zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Unterstützungsangebot Ihrer Fachgruppe!
Förderrichtlinie
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Mitgliedsbetriebe, die über mindestens eine aktive Gewerbeberechtigung (nicht ruhend gemeldet) in den folgenden Fachgruppen der Wirtschaftskammer OÖ verfügen und keine ausstehenden Zahlungen bezüglich der WK-Mitgliedsbeiträge haben:
- Fachgruppe OÖ der Hotellerie
- Fachgruppe OÖ der Gastronomie
- Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe
- Landesgremium OÖ des Lebensmittelhandels
- Landesgremium OÖ des Agrarhandels
Der Hauptstandort des Mitgliedbetriebs muss in Oberösterreich liegen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines neuen oder die Überprüfung und Aktualisierung eines bestehenden Schädlingsmonitoring-Konzepts in Zusammenarbeit mit einem OÖ. Schädlingsbekämpfungsbetrieb lt. Liste (siehe Downloadbereich). Nur Leistungen die ab dem 1.1.2026 erbracht wurden bzw. werden sind förderbar.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden bereits im Betrieb in Umsetzung befindliche konkrete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wie beispielsweise regelmäßige Überprüfungen, Desinfektionen, Schutz- oder Begasungsmaßnahmen sowie vorbeugende Einsätze.
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung erfolgt nach Abschluss der Konzepterstellung oder -evaluierung, sofern Rechnung und Zahlungsbeleg vorgelegt werden.
Die maximale Fördersumme pro berechtigten Betrieb beträgt für das Kalenderjahr EUR 250,--.
Bei Mehrfachmitgliedschaft eines Betriebes in den betroffenen Branchen werden die anfallenden Kosten zwischen den beteiligten Fachgruppen im gleichen Verhältnis aufgeteilt.
Förderabwicklung
Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb (via nachstehendem Online-Formular).
Förderanträge werden nach Einlangen abgearbeitet.
Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen.
Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.
Eine Antragstellung ist bis spätestens 15.12. des Kalenderjahres möglich.
Die Fachgruppen behalten sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.
Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie. Es besteht kein Rechtsanspruch.