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Verschiedene Lebensmittel nebeneinander drapiert
© monticellllo | stock.adobe.com
Gastronomie, Fachgruppe

Rezeptplattform: Allergenkennzeichnung leicht erfüllen

Mit der kostenlosen Allergen-Plattform die Informationspflicht über Allergene einfach umsetzen

Lesedauer: 1 Minute

29.08.2025

Die Lebensmittelaufsicht weist verstärkt darauf hin, dass bei Kontrollen die Allergenkennzeichnung oftmals nicht korrekt umgesetzt wird. Zur einfacheren Umsetzung der Allergenkennzeichnung nutzen Sie kostenlos die Rezeptplattform, die eine großartige Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten ist!

Was bietet die Plattform

  • Kostenlose Nutzung für alle Mitglieder der Fachgruppe Gastronomie & Hotellerie bis Jahresende (anstatt 990 Euro/Monat/Betrieb. Das Abo endet automatisch per 31.12., es fallen für Sie jedenfalls keine Kosten an). Sollte die Plattform gut angenommen werden, übernehmen wir die Lizenzkosten auch gerne für die Zukunft. Hier zählen wir auf Ihr Feedback.
  • Über 600 bereits hinterlegte Rezepturen (inkl. Zutatenaufstellung) als Ausgangsbasis für die Erstellung Ihrer eigenen Rezepte.
  • Tausende Produkte sind bereits mit den passenden Allergenen in der Datenbank hinterlegt. Als besonderes Feature sind bei vielen Produkten auch die entsprechenden Nährwerte hinterlegt.
  • Eigene Rezepte können Sie einfach und kostenlos anlegen, speichern und ausdrucken.

Warum es sich jetzt lohnt, die Plattform zu nutzen

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen die Informationspflichten gemäß Allergeninformationsverordnung schneller und einfacher.
  • Zeitersparnis: Vorformulierte Rezepturen und teilweise automatische Allergen-Erkennung beschleunigen die Speisekartenpflege.
  • Schulung & Nachweis: Dokumentierte Rezepte und Zutatenlisten unterstützen Sie bei Prüfungen und internen Schulungen.

So registrieren Sie sich Schritt-für-Schritt

1. Rufen Sie die Rezeptplattform auf.

2. Bei Erstnutzung müssen Sie sich registrieren:

  • Auf "Registrieren" klicken. Die Registrierung erfolgt mit Ihrer 7-stelligen WKO-Mitgliedsnummer.
  • Die WKO-Mitgliedsnummer setzt sich aus der Kennziffer Ihrer Landeskammer (s.u. Übersichtstabelle) und Ihrer persönlichen Mitgliedsnummer zusammen.
    Beispiel: Landeskammerziffer 7 für Tirol + Mitgliedsnummer 12345 ergibt die WKO-Mitgliedsnummer: 7012345. (Die Stellen nach der Landeskammerkennzahl − hier im Beispiel 7 − sind gegebenenfalls mit so vielen Nullen aufzufüllen, bis man 6 Ziffern hinter der 7 stehen hat.)
  • Legen Sie ein Passwort fest. 
Hinweis
Falls die Registrierung mit der Mitgliedsnummer nicht möglich ist: Sie erhalten eine Zugangsnummer von der Fachgruppe Gastronomie bzw. Hotellerie in Ihrem Bundesland.

3. Nach der Freischaltung können Sie bestehende Rezepte durchsuchen, anpassen und eigene Rezepte anlegen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachgruppe Gastronomie bzw. Hotellerie in Ihrem Bundesland. 

Praxis-Tipps für den Start

  • Eine Anleitung zur Nutzung finden Sie auf der Plattform unter "Hilfe" bzw. im Schulungsvideo ("Informationen/Videos" – "So wird’s gemacht")
  • Legen Sie eine:n Verantwortliche:n an, die:der Rezepte pflegt.
  • Nutzen Sie die Plattform im Rahmen Ihrer Mitarbeiterschulung zur Allergen-Information. Unter "Informationen/Videos" finden Sie auch einen passenden Schulungsfilm für Ihre Mitarbeiter:innen.
  • Weitere Informationen, Downloads von Merkblättern und Vorlagen finden Sie auf unter "Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in der Gastronomie".

Bitte geben Sie uns Feedback (gastronomie@wko.at) zur Rezeptplattform. Sollte die Plattform gut angenommen werden, wird die Lizenzkostenübernahme verlängert!


Übersichtstabelle der Landeskammerkennzahlen

KennzahlBundesland
9Burgenland
6Kärnten
1Niederösterreich
3Oberösterreich
4Salzburg
5Steiermark
7Tirol
8Vorarlberg
0Wien
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