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Drei Personen beim Musizieren: Eine Person spielt auf abgewinkeltes Bein gestützt Gitarre und singt, eine weitere Person danebensitzend spielt Gitarre, im Vordergrund verschwommen Person an Schlagzeug sitzend
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Gastronomie, Fachgruppe

Förderung für Live-Musik. Zwei Seiten profitieren.

Die Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Tirol fördert Live-Auftritte in Tiroler Betrieben. 

Lesedauer: 3 Minuten

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08.07.2026

Eine Förderung, die in beide Richtungen wirkt

Das Programm verbindet zwei regionale Anliegen: Es belebt die Gastronomie durch Kulturangebot und stärkt zugleich die Tiroler Musikszene. Der Förderbetrag fließt direkt an den Betrieb, der die Künstler:innen bezahlt.

Für den Betrieb

Frequenz und Aufenthaltsqualität

Live-Musik bringt Gäste ins Lokal und macht den Besuch zum Erlebnis – ein Teil der Künstler:innen-Gage wird gefördert.


↓ Förderung ↓

Bis zu €250 an das Mitglied,
pro Veranstaltung

Für die Musik

Bezahlte Auftritte in der Region

Bands, Tanzlmusig, Singer-Songwriter und mehr erhalten reguläre, ordentlich abgerechnete Bühnen in ganz Tirol.


Förderhöhe auf einen Blick

Klare Beträge, klare Grenzen. Pro Veranstaltung kann nur eine Förderung beantragt werden.

  • €250 pro geförderter Veranstaltung* 
  • €1.500 Maximum pro Mitglied (mit aufrechter Berechtigung) und Kalenderjahr 
  • 6 geförderte Veranstaltungen pro Jahr  

Was gefördert wird

Gefördert werden öffentlich zugängliche Live-Musikveranstaltungen in Tiroler Gastronomiebetrieben.

Förderfähig

+ Auftritte von Musiker:innen, Bands und Ensembles

+ Traditionelle Volks- und Blasmusik

+ Tanzlmusig und Volksgesang

+ Singer-Songwriter

+ DJs mit Live-Performance-Charakter

+ Musikalische Abendprogramme und vergleichbare Darbietungen


Nicht förderfähig

- Reine Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter

- Eigenleistungen des Betriebs ohne externe Künstler:innen

- Veranstaltungen ohne ordnungsgemäße Rechnung

- Doppelförderung durch andere Institutionen

- Veranstaltungen mit Eintrittsgeld oder Ticketverkauf


Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind ausschließlich Betriebe, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Aktive Mitgliedschaft in der Fachgruppe Gastronomie der WK Tirol
  • Die Künstler:innen-Leistung wurde per Rechnung an den Betrieb abgerechnet
  • Für die Veranstaltung wurde kein Eintrittsgeld eingehoben
  • Die Veranstaltung hat tatsächlich stattgefunden
  • Die Veranstaltung war öffentlich zugänglich
  • Keine weitere Förderung für denselben Fördergegenstand
  • Die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten (Veranstaltungsanmeldung, AKM-Meldung, etc.)

In drei Schritten zur Förderung

Die Abwicklung läuft über das vorgesehene Antragsformular. Die Bearbeitung erfolgt laufend, in der Reihenfolge vollständig eingelangter Anträge.

01

Veranstaltung durchführen

Öffentlich zugänglich, ohne Eintrittsgeld und mit externen Künstler:innen.

02

Unterlagen sammeln

Ausgefülltes Antragsformular, Datum und Ort, kurze Beschreibung sowie Ihre Kontodaten.

+ Rechnung der Künstler:innen

03

Per E-Mail einreichen

Innerhalb von 30 Tagen nach der Veranstaltung. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung direkt an den Betrieb. 

✉ E-Mail Fachgruppe Gastronomie
Hinweis
Pflichtbeilage: Dem Antrag ist zwingend die Rechnung der Künstler:innen beizulegen. Sie muss auf den antragstellenden Gastronomiebetrieb bzw. Veranstalter ausgestellt sein. Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Antrag stellen

Formular herunterladen, ausfüllen, einsenden.

Laden Sie das Antrags- und Abrechnungsformular herunter und senden Sie es vollständig ausgefüllt samt Künstler:innen-Rechnung per E-Mail an die Fachgruppe Gastronomie.

Laufzeit
1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026

Vergabe
First come, first served – nach Reihenfolge des Einlangens

Budget
Vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel der Fachgruppe

Rechtsanspruch
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die
Förderung

*Die Förderung wird pauschal mit EUR 250 ausbezahlt. Aufgrund der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung der Wirtschaftskammer Tirol können umsatzsteuerliche Gegebenheiten nicht berücksichtigt werden.

Übermittelte personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Förderprogramms und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Es gelten die vollständigen Förderrichtlinien der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Tirol.

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